Rechtsprechung zu § 217 BGB
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BGH, 13.01.2005 - VII ZR 15/04
Wird der Lauf einer nach § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/ B vereinbarten, gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/ B verlängerten Verjährungsfrist nach gesetzlichen Bestimmungen unterbrochen, so wird nach dem Ende der Unterbrechung die vereinbarte Frist erneut in Gang gesetzt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 184/ 85, BauR 1987, 84 = ZfBR 1987, 37).
VOB/ B (1992) § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 B; BGB § 208, § 217 a. F.
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BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06
Ein Darlehensgeber hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat.
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BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
Verjährung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung der Klägerin im Zeitraum 1. Februar 1993 bis 30. Juni 1995.
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BGH, 15.04.2004 - VII ZR 129/02
Jede vertragliche Abweichung von der VOB/ B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/ 02).
AGBG § 9
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BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 63/01
Verjährung - Unterbrechung - Hemmung
Tatbestand: Die Klägerin verlangt Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs für den Zeitraum Juli 1992 bis Dezember 1995. Außerdem streiten die Parteien über die Höhe von Zinsansprüchen.
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BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00
Das selbständige Beweisverfahren endet mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (im Anschluß an BGHZ 120, 329).
BGB § 477 Abs. 2 Satz 2
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BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98
a) Zur Frage der Beendigung der Verjährungsunterbrechung, wenn das Gericht nach Abweisung der Klage gegen einen Streitgenossen das Ruhen des Verfahrens gegen den anderen Streitgenossen anordnet und dieser das Verfahren erst nach Beendigung eines Rechtsmittelverfahrens über das Teilurteil aufnimmt.
b) Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens stellt kein "Weiter-betreiben" des Prozesses im Sinne von § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB dar.
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BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
Zur Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.
AGBG § 9 Ba, Ca, Cc, Cf, Cg, Ci, Cj, § 11 Nr. 10 e, § 11 Nr. 10 f
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BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99
Hat ein Steuerberater eine nachträgliche Jahresbuchführung als eine selbständige gebührenrechtliche Angelegenheit in einem Zuge erledigt, so beträgt die Rahmenvergütung 12 Monatsgebühren gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 StBGebV.
Hat der Steuerberater eine nachträgliche Jahresbuchführung in vierteljährlichen Abschnitten als vier selbständige gebührenrechtliche Angelegenheiten erledigt, so beträgt die Rahmenvergütung für jede dieser Angelegenheiten drei Monatsgebühren gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 StBGebV.
StBGebV - §§ 11, 33 Abs. 1
