Rechtsprechung zu § 217 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

11
von
14

BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99

Hat ein Steuerberater eine nachträgliche Jahresbuchführung als eine selbständige gebührenrechtliche Angelegenheit in einem Zuge erledigt, so beträgt die Rahmenvergütung 12 Monatsgebühren gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 StBGebV.

Hat der Steuerberater eine nachträgliche Jahresbuchführung in vierteljährlichen Abschnitten als vier selbständige gebührenrechtliche Angelegenheiten erledigt, so beträgt die Rahmenvergütung für jede dieser Angelegenheiten drei Monatsgebühren gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 StBGebV.

StBGebV - §§ 11, 33 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

12
von
14

BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

Für den Insolvenzschutz eines Versorgungsanwärters reicht eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit nicht aus. Bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses muß die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG neu erworben werden. Auf den Grund und die Dauer der Unterbrechung kommt es nicht an.

Volltext bei lexetius.com

13
von
14

BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

a) Zum Beginn der Verjährung im Sinne des § 51 b BRAO bei Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72 a ArbGG.

b) Der Rechtsanwalt, der seinen Auftraggeber pflichtwidrig nicht auf einen möglichen Regreßanspruch und dessen Verjährung hingewiesen hat, muß beweisen, daß der Mandant nicht belehrungsbedürftig war.

c) Zur haftungsausfüllenden Kausalität für einen Regreßanspruch gegen einen Rechtsanwalt, der die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72 a ArbGG versäumt hat.

BGB § 675; BRAO § 51 b

Volltext bei lexetius.com

14
von
14

BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse - vierjährige Verjährungsfrist - vorbehaltlose Kostenübernahmeerklärung - Anerkenntnis - Unterbrechung der Frist

1. Für den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine gesetzliche Krankenkasse wegen stationärer Behandlung eines Versicherten gilt die vierjährige Verjährungsfrist nach § 45 SGB 1.

2. Die vorbehaltlose Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse unterbricht als Anerkenntnis den Lauf dieser Frist.

Volltext bei lexetius.com

Erste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht