Rechtsprechung zu § 2190 BGB
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BGH, 19.07.2002 - V ZR 232/01

Der Anspruch des Übergebers aus einem, auf den Tod des Übernehmers befristeten Grundstücksübergabevertrag ist vormerkbar; dies gilt nicht, wenn der Anspruch unter der Bedingung steht, daß das Grundstück sich beim Tode des Übernehmers noch in dessen Vermögen befindet.

BGB §§ 883, 2301

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