Rechtsprechung zu § 2208 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
1
von
1
von
1
BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03
Ein Alleinerbe oder alleiniger Vorerbe kann zugleich Erbentestamentsvollstrecker sein, wenn sich die Testamentsvollstreckung auf die sofortige Erfüllung eines Vermächtnisses beschränkt und das Nachlaßgericht bei groben Pflichtverstößen einen anderen Testamentsvollstrecker bestimmen kann.
BGB § 2197
