Rechtsprechung zu § 2270 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
4
BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

Fällt der in einem Ehegattentestament eingesetzte Schlußerbe weg, ist § 2270 Abs. 2 BGB auf Ersatzerben nur anwendbar, wenn sich Anhaltspunkte für einen auf deren Einsetzung gerichteten Willen der testierenden Eheleute feststellen lassen, die Ersatzerbeinsetzung also nicht allein auf § 2069 BGB beruht (Abweichung von BGH, Urteil vom 22. September 1982 - IVa ZR 26/ 81 - NJW 1983, 277 unter a).

BGB § 2270 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

2
von
4
BGH, 07.07.2004 - IV ZR 187/03

Über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen behalten auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden.

BGB § 2268 Abs. 2, § 2271 Abs. 1 Satz 2

Volltext bei lexetius.com

3
von
4
BGH, 20.02.2008 - IV ZR 32/06

Ein Zuwendungsverzicht kann (ebenso wie der Erbverzicht) durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser wieder aufgehoben werden, wenn der Erblasser den Rechtszustand vor dem Verzicht durch Verfügung von Todes wegen nicht vollständig wiederherstellen könnte.

BGB §§ 2352, 2351

Volltext bei lexetius.com

4
von
4
BGH, 06.07.2000 - IX ZR 88/98

Zur notariellen Betreuung der Vorwegnahme einer Erbfolge.

BNotO § 19 Abs. 1, § 24 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht