Rechtsprechung zu § 2302 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
2
BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04
a) Läßt der Erbe die Insolvenzforderung gegen den Nachlaß unbestritten, kann der unterbrochene Rechtsstreit gegen ihn nicht aufgenommen werden.
b) Veräußert der Schuldner nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Übereignung das Grundstück an einen Dritten, so kann der Gläubiger den Erlös (jedenfalls) dann herausfordern, wenn der Schuldner zum Veräußerungszeitpunkt die ihm obliegenden Erfüllungshandlungen (Auflassung, Bewilligung der Grundbuchumschreibung) bereits vorgenommen hatte.
von
2
BFH, 26.11.2003 - X R 11/01
Wiederkehrende Leistungen (Renten und dauernde Lasten), die der Erbe aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten zu zahlen hat, können nur dann - unter weiteren Voraussetzungen - als Sonderausgaben des Erben i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar sein, wenn der Empfänger der Bezüge zum sog. Generationennachfolge-Verbund gehört. Dieser umfasst grundsätzlich nur gegenüber dem Erblasser pflichtteilsberechtigte Personen.
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12 Nr. 1 und 2
