Rechtsprechung zu § 234 BGB
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BAG, 30.10.2006 - 3 AZB 39/06
Insolvenzsicherung bei Altersteilzeitarbeit
Gründe: I. Der am 8. Juni 1948 geborene Kläger ist seit 1972 beim Beklagten tätig. Am 12. Dezember 2003 schlossen die Parteien einen Altersteilzeitarbeitsvertrag im Blockmodell. Das Altersteilzeitverhältnis sollte ab dem 1. Juli 2004 beginnen. Nachdem der Beklagte trotz Aufforderung keine ...
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BGH, 26.10.2006 - IX ZR 147/04
a) Die Verjährung des Anspruchs aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO beginnt, sobald die Partei Kenntnis von dem aufhebenden Urteil erlangt hat.
b) Ist der Anspruch aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO verjährt, kann die zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Zahlung nicht aus § 852 Abs. 3 a. F. (§ 852 Satz 1 n. F.) BGB zurückverlangt werden; jedoch kommt ein Bereicherungsanspruch aus § 812 BGB in Betracht.
c) Eine Prozessbürgschaft, die der Kläger als Sicherheit für die Vollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil beigebracht hat, deckt die Verpflichtung, die zur Abwendung der Vollstreckung geleistete Zahlung zurückzugewähren, auch dann, wenn Ansprüche aus § 717 Abs. 2 ZPO verjährt sind, die Klage jedoch rechtskräftig abgewiesen ist.
ZPO § 717 Abs. 2 Satz 1; § 108; BGB § 852 a. F.; §§ 765, 812
