Rechtsprechung zu § 2367 BGB
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BGH, 13.11.2008 - VII ZR 188/07

Ist eine trotz Abtretungsverbot erfolgte Abtretung nach § 354 a Satz 1 HGB wirksam, kann der Schuldner in Kenntnis der Abtretung mit dem Zedenten keinen Vergleich schließen, nach dem die Forderung ganz oder teilweise nicht mehr geltend gemacht werden kann.

HGB § 354 a a. F.

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BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04

a) Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen.

b) Ein eröffnetes öffentliches Testament stellt in der Regel einen ausreichenden Nachweis für sein Erbrecht dar.

BGB §§ 1922, 2032

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BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00

Vermögensrecht

Klagebefugnis eines Nacherben


Ein Nacherbe ist vor Eintritt des Nacherbfalls nicht i. S. des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, die gegenüber dem Vorerben abgelehnte Rückübertragung eines Vermögenswertes mit einer Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen. (im Anschluss an Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20. 97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 122).

VwGO § 42 Abs. 2; VermG § 1 Abs. 2 und 3; BGB §§ 2112, 2113, 2139

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