Rechtsprechung zu § 241 BGB
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BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt; Ausschlußfristen

1. Die Tarifvertragsparteien dürfen jede Methode zur Berechnung des Urlaubsentgelts heranziehen, die ihnen geeignet erscheint, ein Urlaubsentgelt sicherzustellen, wie es der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit ohne Freistellung voraussichtlich hätte erwarten können. Damit sind Regelungen nicht vereinbar, die das Ziel der Kürzung des Urlaubsentgelts im Vergleich zum Arbeitsentgelt verfolgen.

2. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Regelung des Urlaubsentgelts günstiger ist als die gesetzliche, sind weder das Urlaubsgeld noch eine gegenüber dem Gesetz höhere Anzahl von Urlaubstagen in den Günstigkeitsvergleich einzustellen.

3. Urlaubsentgelt unterliegt tariflichen und vertraglichen Ausschlußfristen.

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BGH, 27.06.2001 - IV ZR 120/00

a) Durch Vermächtnis kann ein Anspruch gegen den Beschwerten auch in der Weise begründet werden, daß der Bedachte die Leistung nur fordern kann, wenn er die vom Erblasser vorgesehene Gegenleistung anbietet (Ankaufsrecht).

b) Ein solcher Anspruch kann, auch wenn er von weiteren Voraussetzungen in der Person des Beschwerten und anderer Beteiligter abhängt, durch Vormerkung gesichert werden.

BGB §§ 883 Abs. 1 Satz 2, 1939, 2174

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BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

Das Urlaubsentgelt als Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs des Arbeitnehmers gezahlt wird, ist ebenso wie dieses und im gleichen Umfang pfändbar (Fortführung BAG 11. Januar 1990 - 8 AZR 440/ 88 - BAGE 64, 6 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 11 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 57).

Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).

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BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99

Aufhebungsvertrag; Geschäftsgrundlage; Rentennachteile

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, den Kläger wieder einzustellen. Hilfsweise verlangt der Kläger den Ausgleich einer Rentenminderung.

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BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99

Aufhebungsvertrag - Rentennachteile

Tatbestand: Der Kläger verlangt von der Beklagten den Ausgleich einer Rentenminderung.

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