Rechtsprechung zu § 241 BGB
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BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag
Verweist ein Arbeitsvertrag für den Urlaub auf die Geltung tariflicher Regelungen, ist das regelmäßig als Bezugnahme auf den gesamten tariflichen Regelungskomplex "Urlaub" zu verstehen. Dazu gehört auch ein zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld.
Auf eine solche Bezugnahmeklausel ist die Unklarheitenregel nach § 305c Abs. 2 BGB nicht anzuwenden. Die Regelung ist hinreichend klar. Auf die Unklarheitenregel darf nur zurückgegriffen werden, wenn trotz Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel verbleiben.
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BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auf Grund mehrerer außerordentlicher und (hilfsweise) ordentlicher Kündigungen, die der Beklagte wegen der unerlaubten Installierung einer Anonymisierungssoftware auf dem Dienst-PC und der unerlaubten Nutzung des ...
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BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
Ein Finanzierungsleasingvertrag zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft, der im Rahmen der leasingtypischen Abtretungskonstruktion die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer vorsieht, ist kein Umgehungsgeschäft im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dem Lieferanten der Leasingsache (hier eines gebrauchten Kraftfahrzeuges) ist es aus diesem Grund nicht verwehrt, sich dem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft gegenüber auf den mit dem Leasinggeber als Käufer der Leasingsache vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen. In diesem Fall stehen dem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft mietrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Leasinggeber zu.
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BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 86/05
Befristung - Altersteilzeit - Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über Sperrzeit
Die Befristung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit einem von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmer ist sachlich gerechtfertigt, wenn ein Beendigungszeitpunkt vereinbart wird, der nach der Auszahlung der befreienden Lebensversicherung liegt.
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BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, für den Einsatz des Klägers im Auslandsschuldienst Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und die Kosten der Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu tragen.
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BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04
Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen
Ein Arbeitgeber, der den Erwerb noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch die Gewährung von zweckgebundenen Arbeitgeberdarlehen fördert, ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über die besonderen Risiken aufzuklären, die mit einem möglichen Scheitern des angestrebten Börsengangs verbunden sind. Die schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht führt zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rückzahlung des Darlehens Zug um Zug gegen Rückgabe der Aktien.
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BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung durch den Arbeitgeber über die Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden
Unterlässt der Arbeitgeber den nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III gebotenen Hinweis an den Arbeitnehmer über dessen Pflicht, sich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, so begründet dies keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber.
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BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04
Zusatzurlaub - infektiöses Material
Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Zusatzurlaub für das Jahr 2002.
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BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 502/04
Begriff der Betrieblichen Altersversorgung - Wahl des Versicherungsträgers bei Entgeltumwandlung
Gründe: I. Die Parteien haben darüber gestritten, ob der Kläger von der Beklagten verlangen kann, dass Entgeltanteile für einen Versicherungsvertrag bei der G Lebensversicherungs AG verwendet werden.
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BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Tatbestand: Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche.
