Rechtsprechung zu § 242 BGB
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1551
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1629
BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98

Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

Dem Verschulden des Musikers nach § 12 Abs. 3 des Tarifvertrags für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 (TVK) kann § 254 BGB entgegengehalten werden. Die Tarifnorm enthält keine abschließende Regelung in dem Sinne, daß Mitverschulden und Mitverantwortung aufgrund einer zu vertretenden Sach- oder Betriebsgefahr unberücksichtigt bleiben.

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1552
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1629
BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99

Schadensersatz wegen der Entwendung von Lieferscheinen - Erledigungsklausel im Prozeßvergleich

Tatbestand: Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche aus Warenlieferungen in den Jahren 1987 und 1988 wegen entwendeter Lieferscheine geltend.

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1553
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1629
BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99

Stellenanzeige - Gesamtzusage - Nachteilsausgleich

Ein Arbeitgeber, der in einer Publikation über offene Stellen und über die aus Anlaß eines Arbeitsplatzwechsels gewährten finanziellen Leistungen unterrichtet, weist damit regelmäßig nur auf Voraussetzungen hin, unter denen die Zahlung eines Nachteilsausgleichs in Betracht kommt. Der Arbeitnehmer kann die Leistung daher regelmäßig nur beanspruchen, wenn er sie ausdrücklich mit dem Arbeitgeber vereinbart oder sie in einer kollektiven Regelung (Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung) enthalten ist.

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1554
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1629
BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 67/99

Tatbestand: Der Kläger war bis zum 14. April 1995 Mieter von im Hause S., B., gelegenen Wohn- und Gaststättenräumen. Er verkaufte durch "Übernahmevereinbarung" (ohne Datum) die dort befindliche Gaststätteneinrichtung, die noch an die Sparkasse A. sicherungsübereignet war, an die Beklagten zum Preis ...

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1555
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1629
BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des rechtlichen Gehörs, des fairen Verfahrens und des effektiven Rechtsschutzes bei nachlassgerichtlicher Genehmigung eines von dem Nachlasspfleger abgeschlossenen Grundstücksgeschäfts.

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1556
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1629
BGH, 14.01.2000 - V ZR 473/98

Tatbestand: Mit notariellem Vertrag vom 28. August 1997 verkaufte die Klägerin dem Beklagten verschiedene unbebaute Flächen in einer Gesamtgröße von ca. 5. 060 qm. Der Kaufpreis von 185. 000 DM war am 30. November 1997 fällig. Der Beklagte, der als Architekt auf einem unmittelbar angrenzenden ...

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1557
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1629
BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

Wird ein Wiederkaufsverhältnis beendet, lebt der Kaufvertrag wieder auf (Fortführung von BGHZ 29, 107, 110).

BGB § 497

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1558
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1629
BGH, 16.12.1999 - VII ZR 299/96

a) § 648 BGB gewährt einen Anspruch auf Sicherung der gesamten für die erbrachten Leistungen erwachsenen Werklohnforderung.

b) Erstreckt sich das Bauwerk über mehrere Grundstücke, so kann der Unternehmer an jedem dem Besteller gehörenden Baugrundstück für seine Forderung in voller Höhe die Einräumung einer Sicherungshypothek verlangen, bei mehreren Grundstücken in Form der Gesamthypothek (§ 1132 Abs. 1 BGB). Dabei kommt es auf die Höhe der dem Besteller für das Bauwerk erbrachten Leistung, nicht auf den dem einzelnen Grundstück zugeflossenen Wert an.

c) Ist das Bauwerk teils auf dem Grundstück des Bestellers, teils auf dem eines Dritten errichtet, so ist an dem Grundstück des Bestellers die Sicherungshypothek für die ganze Forderung einzuräumen.

d) Die Einzelhypothek ist ein Minus zur Gesamthypothek. Die Vormerkung auf Bewilligung einer Gesamthypothek behält deswegen als Vormerkung für eine Einzelhypothek ihre Wirksamkeit, wenn dem Berechtigten nur noch ein Anspruch auf eine Einzelhypothek zusteht.

BGB § 648 Abs. 1 Satz 1, §§ 1132, 883 Abs. 1

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1559
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1629
BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

Zur Haftung aus einer widerrufenen und sodann ergänzten Blankobürgschaft für später aufgenommene Kredite.

Verbürgt ein Handlungsbevollmächtigter, der eine GmbH anstelle eines Geschäftsführers leitet, von ihm aufgenommene Kredite an die Gesellschaft, um ein gewinnversprechendes Geschäft zu fördern und seinen Arbeitsplatz zu sichern, so ist die Bürgschaft nicht allein deswegen sittenwidrig, weil sie den Bürgen bei Vertragsschluß ungewöhnlich stark belastet.

Die formularmäßige Globalbürgschaft eines Handlungsbevollmächtigten, der anstelle eines Geschäftsführers eine GmbH leitet und für diese die verbürgten Kredite aufnimmt, ist grundsätzlich nicht nach §§ 3, 9 AGBG unwirksam.

AGBG §§ 3, 9 Bm; BGB §§ 138 Abs. 1, 765; ZPO § 440 Abs. 2

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1560
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1629
BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97

a) Wird der eingeklagte einheitliche Anspruch auf Rückgewähr von Vermögensgegenständen, die der - nicht am Verfahren beteiligte - Schuldner an den Beklagten verschoben haben soll, zugleich auf die Vorschriften über die Gläubigeranfechtung und andere Rechtsnormen (z. B. über unerlaubte Handlung) gestützt, so unterbricht die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners das Verfahren insgesamt; nimmt der Konkursverwalter dieses auf, so kann er den Rückgewähranspruch unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten geltend machen.

b) Der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der angefochtenen Rechtshandlung und der Beeinträchtigung des Gläubigerzugriffs ist gegeben, wenn die Rechtshandlung im natürlichen Sinne eine Bedingung für die Gläubigerbenachteiligung darstellt.

c) Eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung setzt nicht voraus, daß der weitere Umstand, der zu der angefochtenen Rechtshandlung hinzutritt und erst mit dieser zusammen die Gläubigerbenachteiligung auslöst, seinerseits durch die angefochtene Rechtshandlung verursacht ist.

d) Zu den Voraussetzungen einer treuwidrigen Geltendmachung des Anfechtungsrechts.

AnfG [1898] §§ 3 Abs. 1, 13 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 240; InsO § 92

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