Rechtsprechung zu § 242 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
1582
BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft § 40 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) vom 30. Mai 1908 (RGBl S. 263).
von
1582
BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97
a) Eine der Organgesellschaft vom Organträger als herrschendem Unternehmen im Rahmen der sogenannten gewerbesteuerlichen Organschaft auferlegte Umlage in Höhe der von ihr als nicht abhängiger Gesellschaft hypothetisch zu entrichtenden Gewerbesteuer kann mangels umlagefähigen Steueraufwands des Organträgers die Zufügung eines Nachteils i. S. der §§ 311 ff. AktG darstellen.
b) Gleicht das herrschende Unternehmen den der Organgesellschaft durch die auferlegten Umlagezahlungen im Umfang der Nichtentstehung der Gewerbesteuer entstandenen Nachteil nicht bis zum Ende des Geschäftsjahres tatsächlich oder durch Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Rückzahlung unter Anwendung einer betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden Verteilungsmethode aus, so ist sie dieser zum Schadensersatz nach § 317 AktG verpflichtet.
c) Ist in den Tatsacheninstanzen eine Stufenklage wegen (vermeintlichen) Nichtbestehens eines Leistungsanspruchs unabhängig von dem Stufenverhältnis insgesamt abgewiesen worden, so kann das Revisionsgericht gemäß § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO nicht nur ein abänderndes Teilurteil über Rechnungslegung erlassen, sondern zugleich durch Grundurteil zum Leistungsanspruch jedenfalls dann entscheiden, wenn ein solcher in irgendeiner Höhe bereits zu diesem Zeitpunkt unabhängig von der Rechnungslegung feststeht.
AktG 1965 §§ 311, 317; ZPO §§ 254, 301, 304, 565 Abs. 3 Nr. 1
von
1582
BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98
Eine Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber den Abbau tariflich gesicherter Leistungen (hier: Erhöhung der tariflichen Arbeitszeit von 35 Stunden auf 38, 5 Stunden bei einer Lohnerhöhung von 3 Prozent) durchzusetzen versucht, ist rechtsunwirksam.
von
1582
BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
Unfallversicherung - Beitragserstattung - Ausschlußklausel - Leistungserbringung - fehlende Versicherungspflicht - Formalversicherung
Der Anspruch des Unternehmers auf Erstattung von Beiträgen zur Unfallversicherung, die wegen Fehlens einer Unfallversicherungspflicht der im Unternehmen Beschäftigten zu Unrecht entrichtet worden sind, ist ausgeschlossen, wenn vom Unfallversicherungsträger Leistungen aufgrund von Arbeitsunfällen für diese Beschäftigten erbracht worden oder noch zu erbringen sind.
von
1582
BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97 - Preisbindung durch Franchisegeber
Das Verbot der Preisbindung gilt im Verhältnis von Franchisegeber und Franchisenehmer jedenfalls dann, wenn der Franchisenehmer das wirtschaftliche Risiko seines Unternehmens selbst trägt.
Für die Beurteilung der Frage, ob eine Empfehlung von Preisen eine Umgehung des Preisbindungsverbotes enthält, ist auf den gesamten Inhalt der von den Beteiligten getroffenen Absprachen abzustellen.
GWB §§ 15, 38 Abs. 1 Nr. 11 F: 24. September 1980; GWB §§ 14, 22 F: 26. August 1998
von
1582
BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96 - Altberliner
a) Für die Annahme der Unterscheidungskraft einer Unternehmensbezeichnung von Hause aus reicht schon, daß ein bestimmter beschreibender Inhalt der Bezeichnung nicht festzustellen ist; eine besondere Originalität, etwa durch eigenartige Wortbildung oder eine sonstige Heraushebung aus der Umgangssprache ist hierfür nicht Voraussetzung.
b) Zur Frage der tatsächlichen Voraussetzungen für ein zukünftiges Freihaltungsbedürfnis an dem Bestandteil einer Unternehmensbezeichnung.
MarkenG § 5 Abs. 2
von
1582
BGH, 21.01.1999 - I ZR 209/96
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Spediteur, der von einem anderen Speditionsunternehmen mit der Beförderung von Transportgut und der Einziehung des Wertes der beförderten Waren bei den Empfängern beauftragt worden ist, gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe der vereinnahmten Beträge mit eigenen Ansprüchen auf Transportvergütung aufrechnen darf, wenn der Auftraggeber seinerseits verpflichtet ist, die bei den Warenempfängern eingezogenen Beträge an die Warenversender weiterzuleiten.
BGB § 387
von
1582
BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97
Klagefrist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz
1. Die Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG ist nicht nur bei Befristungen nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz, sondern auch bei Befristungen nach anderen Vorschriften und Grundsätzen zu beachten.
2. Arbeitnehmer, die die Wirksamkeit der Befristung in einem Arbeitsvertrag nach dem 1. Oktober 1996 gerichtlich überprüfen lassen wollen, müssen die Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG einhalten.
3. Die Klagefrist begann für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Oktober 1996 aufgrund einer Befristung enden sollte, am 1. Oktober 1996. Die Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 BeschFG in Verbindung mit § 7 KSchG trat mit Ablauf des 21. Oktober 1996 ein.
Beschäftigungsförderungsgesetz in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 5; KSchG § 7
von
1582
BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
a) Bei der Ausfallbürgschaft hat der Gläubiger nicht nur den objektiv eingetretenen Verlust nachzuweisen, sondern auch darzulegen und zu beweisen, daß der Ausfall trotz Einhaltung der bei der Verfolgung des verbürgten Anspruchs gebotenen Sorgfalt eingetreten ist oder auch eingetreten wäre, wenn er diese Sorgfalt angewandt hätte.
b) Zum Kreis der Personen, die nach § 233 Abs. 2 ZGB Darlehensverträge abschließen konnten.
c) § 244 Abs. 3 Satz 2 ZGB, wonach Zinsvereinbarungen nur bis zur Höhe der von den Kreditinstituten für entsprechende Spareinlagen gewährten Zinsen wirksam waren, sowie die nach dem Rechtsverständnis der damaligen DDR als zwingend angesehene Bestimmung des § 86 Abs. 3 ZGB, nach der höhere Verzugszinsen als 4 % jährlich nicht vereinbart werden konnten, sind auf nach dem 30. Juni 1990 geschlossene Darlehensverträge nicht mehr anzuwenden.
BGB § 765; DDR: ZGB §§ 86, 233, 244, 450
von
1582
BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
1. Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechtfertigen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/ 94 - BAGE 81, 120 = AP Nr. 40 zu § 123 BGB).
2. Ficht der Arbeitgeber im Anschluß an eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und verweigert die Entgeltfortzahlung, besteht kein Grund, von der Regelfolge rückwirkender Anfechtung (§ 142 BGB) abzuweichen; die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/ 67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB, vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/ 80 - BAGE 41, 54 und vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/ 85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 24 und 31 zu § 123 BGB) wird aufgegeben.
