Rechtsprechung zu § 242 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
1639
BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00
Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, welche die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats nach Fälligkeit eines Anspruchs und bei Ablehnung des Anspruchs oder Nichtäußerung binnen zweier Wochen die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs innerhalb eines weiteren Monats verlangt, ist zulässig.
von
1639
BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97
Zur unterhaltsrechtlichen Behandlung der einem Unterhaltsgläubiger gewährten Sozialhilfe in Fällen, in denen der Unterhaltsanspruch auf der Berücksichtigung fiktiver Einkünfte des Unterhaltsschuldners beruht und deshalb nicht auf den Träger der Sozialhilfe übergeht.
von
1639
BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97
Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf evangelische Kirchengemeinde als Arbeitgeberin
1. Für die Feststellung der für die Anwendbarkeit des ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes notwendigen Arbeitnehmerzahl sind von anderen Arbeitgebern (Unternehmen) beschäftigte Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, daß eine darüber hinausgreifende Berechnung der Arbeitnehmerzahl - abgesehen von Mißbrauchsfällen - nur dann in Betracht kommt, wenn aufgrund einer Führungsvereinbarung der beteiligten Arbeitgeber (Unternehmen) eine einheitliche institutionelle Leitung hinsichtlich des Kerns der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich besteht.
2. Nach diesen Grundsätzen genießen die Arbeitnehmer einer Kirchengemeinde der evangelischen Kirche im Rheinland in der Regel keinen Kündigungsschutz nach dem ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes, wenn die Kirchengemeinde nicht eine größere als die in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genannte Zahl von Arbeitnehmern beschäftigt.
KSchG § 23 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 140; WRV Art. 137; Kirchenordnung der evangelischen Kirche im Rheinland Art. 5, Art. 6 Abs. 1, Art. 91 Abs. 1, Art. 103; Kirchengesetz für den kirchenmusikalischen Dienst in der evangelischen Kirche der Union §§ 10, 11; BGB § 242
von
1639
BGH, 08.06.2005 - IV ZR 225/04
Das Berufen des Versicherers auf den Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3 VVG ist treuwidrig, wenn er den Versicherungsnehmer hinsichtlich des Laufs der Frist verwirrt hat (hier: dem Versicherer zurechenbarer unterschiedlicher Kenntnisstand des Versicherungsnehmers und seiner Bevollmächtigten).
von
1639
von
1639
BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04
Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang
Wird der Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet, läuft die einmonatige Widerspruchsfrist gem. § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht. Die Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB führt aber auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
von
1639
BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03
a) Wenn ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ausgeschlossen ist, kommt jedenfalls im Anwendungsbereich des § 1 VerbrKrG ein Rückgriff auf die von der Rechtsprechung zum Abzahlungsgesetz aus § 242 BGB hergeleiteten Grundsätze über den Einwendungsdurchgriff grundsätzlich nicht in Betracht.
b) Das Widerrufsrecht nach § 1 Abs. 1 HWiG dient dem Zweck, die rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit des Kunden zu gewährleisten, indem es ihm die Möglichkeit einräumt, sich von einem aufgrund einer - mit einem Überraschungsmoment verbundenen - Haustürsituation geschlossenen Vertrag zu lösen. Bei einem Darlehensvertrag dient das Widerrufsrecht jedoch nicht dem Ziel, das wirtschaftliche Risiko der Verwendung des Darlehens vom Darlehensnehmer auf den Darlehensgeber abzuwälzen.
VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 3; HWiG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1
von
1639
BGH, 07.05.2003 - XII ZR 229/00
a) Ein gegenüber seinen Eltern Unterhaltspflichtiger kann von den Ehegatten seiner Geschwister nicht Auskunft über deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse beanspruchen.
b) Zur Auskunftspflicht unter Geschwistern bei der Inanspruchnahme auf Zahlung von Elternunterhalt.
von
1639
BGH, 19.12.2007 - XII ZR 13/06
Der Mieter eines Messestandes, der sich grundlos weigert, den Mietvertrag zu erfüllen, verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er sich gegenüber dem Mietzinsanspruch des Vermieters, der den Messestand wegen dieser vertragswidrigen Weigerung des Mieters weitervermietet hat, auf § 537 Abs. 2 BGB beruft (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 122, 163).
von
1639
BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05
a) Es steht dem teilenden Eigentümer frei, in der Teilungserklärung eine Gebrauchsregelung vorzugeben, wonach Wohnungen nur im Sinne betreuten Wohnens genutzt werden dürfen.
b) Eine in der Teilungserklärung enthaltene Verpflichtung der Wohnungseigentümer, einen Betreuungsvertrag mit einer zeitlichen Bindung von mehr als zwei Jahren abzuschließen, ist unwirksam.
WEG §§ 8 Abs. 2, 10 Abs. 2; BGB §§ 242, 309 Nr. 9a; AGBG § 11 Nr. 12a
