Rechtsprechung zu § 247 BGB
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BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
Jahressonderzuwendung - Begriff des Monatsverdienstes
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe einer Sonderzahlung.
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BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 791/05
Gehaltserhöhung nach Betriebsübergang
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Erhöhung der monatlichen Vergütung.
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BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
Leistungsprämie - Altersteilzeitvergütung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Tatbestand: Die Parteien streiten über den Anspruch des Klägers auf Zahlung einer jährlichen tariflichen Leistungsprämie für 2003 während des zwischen ihnen bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
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BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06
Das statthafte Rechtsmittel gegen Entscheidungen über sofortige Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist - soweit nicht gesetzlich etwas anderes angeordnet worden ist - auch in Kostenfestsetzungsangelegenheiten die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27 ff. FGG und nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO (wie Senat, Beschl. v. 30. September 2004, V ZB 16/ 04, NJW 2004, 3412; insoweit Aufgabe von Senat, Beschl. v. 9. März 2006, V ZB 164/ 05, NJW 2006, 2495).
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BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 213/06
Bundeswehr - Höhe der tariflichen Altersteilzeitvergütung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe der Altersteilzeitvergütung im Rahmen des zwischen ihnen bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
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BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05
Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - Rechtsfolgen des Widerspruchs nach vollzogenem Betriebsübergang
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zahlung von Ausbildungsvergütung für die Monate Oktober 2003 bis Januar 2004.
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BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 331/05
Betriebsübergang - M
Tatbestand: Die Parteien streiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers zur Beklagten zu 2) im Wege eines Betriebsübergangs, über die Beschäftigung und über Entgeltansprüche des Klägers sowie hilfsweise über einen Wiedereinstellungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte zu 2).
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BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 189/05
"Turboprämie" - Klageverzicht als Bedingung für Abfindung
Kollektive Regelungen außerhalb von Sozialplänen, in denen den Arbeitnehmern für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung versprochen wird, die aber dann entfallen soll, wenn der Begünstigte Kündigungsschutzklage erhebt, sind nach Sinn und Zweck einschränkend auszulegen. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage führt nur dann zum Erlöschen des Abfindungsanspruchs, wenn für den Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt erkennbar ist, dass er die Wahl zwischen Abfindung und Klageerhebung hat.
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BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05
a) Ein Realkreditvertrag im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG liegt bei einer kreditfinanzierten Immobilienfondsbeteiligung ebenso wie bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft auch dann vor, wenn der Erwerber ein Grundpfandrecht nicht selbst bestellt, sondern ein bestehendes (teilweise) übernimmt (Abweichung von BGHZ 159, 294, 307 f.; Fortsetzung von BGHZ 161, 15, 26 f.).
b) Die Anwendung der §§ 171, 172 BGB zugunsten der Kredit gebenden Bank wird bei einer kreditfinanzierten Immobilienfondsbeteiligung ebenso wie bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft auch in den Fällen nichtiger Vollmacht des gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Treuhänders durch die Regeln über das verbundene Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt (Abweichung von BGHZ 159, 294, 300 ff.; Fortsetzung von BGHZ 161, 15, 24 ff.).
c) Ein wegen fehlender Gesamtbetragsangabe nichtiger Darlehensvertrag wird gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG gültig, wenn dem Kreditnehmer die Darlehensvaluta nicht direkt zugeflossen, sondern vertragsgemäß unmittelbar an einen Treuhänder zwecks Erwerbs eines Fondsanteils ausgezahlt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Darlehensvertrag und Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG darstellen (Abweichung von BGHZ 159, 294 ff., BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 407/ 02, WM 2004, 1536 ff. und vom 21. März 2005 - II ZR 411/ 02, WM 2005, 843 ff.).
d) Zur Auslegung eines formularmäßigen Zeichnungsscheins.
VerbrKrG §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 6 Abs. 2 Satz 1, 9 (Fassung bis 30. September 2000); BGB §§ 171, 172
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BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05
In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn im Einverständnis mit den Beteiligten oder aus besonderen Gründen ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Festhaltung an Senatsbeschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/ 03, NJW 2003, 3133 zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO).
RVG-VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1
