Rechtsprechung zu § 253 BGB
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BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

Es ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass Asylbewerber auf Grund von § 7 Abs. 1 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, bevor sie staatliche Leistungen erhalten.

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BGH, 06.02.2007 - VI ZR 55/06

Der Haftungsausschluss gemäß § 105 Abs. 1 SGB VII erfasst nicht Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen oder Hinterbliebenen eines Versicherten aufgrund so genannter Schockschäden infolge eines Arbeitsunfalles des Versicherten.

BGB §§ 823 Abs. 1, 253; SGB VII § 105 Abs. 1

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BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06

a) Eine Schmerzensgeldrente kann im Hinblick auf den gestiegenen Lebenshaltungskostenindex abgeändert werden, wenn eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass die bisher gezahlte Rente ihre Funktion eines billigen Schadensausgleichs nicht mehr erfüllt. Falls nicht besondere zusätzliche Umstände vorliegen, ist die Abänderung einer Schmerzensgeldrente bei einer unter 25 % liegenden Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes in der Regel nicht gerechtfertigt.

b) Eine auf Abänderung einer Schmerzensgeldrente gerichtete Klage, welche auf die Steigerung der Lebenshaltungskosten gestützt wird, kann in der Regel nicht mit der Begründung abgewiesen werden, der bei der Berechnung der Rente zugrunde gelegte gesamte Kapitalbetrag des Schmerzensgeldes sei inzwischen ausbezahlt worden.

BGB § 253 Abs. 2

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BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

Zum Umfang der Rechtskraft von Urteilen, die einer Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld stattgeben und eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger immaterieller Schäden (sog. immaterieller Vorbehalt) abweisen.

BGB § 253 Abs. 2; ZPO § 322 Abs. 1

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BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung - Verfassungsmäßigkeit

Tatbestand: Die Kläger wenden sich gegen die ungekürzte Berücksichtigung der vom Kläger zu 1) bezogenen Teilverletztenrente als Einkommen bei der Berechnung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 2005.

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BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

Der Arbeitgeber haftet nach § 278 BGB für Schäden, die einer seiner Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft in seinen Rechten verletzt.

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BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.

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BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

Tatbestand: Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen einer Hepatitis-C-Infektion der Klägerin.

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BVerwG, 02.12.2004 - 5 B 108.04

Schmerzensgeld; Einkommen; Vermögen.

Schmerzensgeld gehört zum Einkommen bzw. Vermögen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG, das vor Leistungsbezug aufzubrauchen ist. § 77 Abs. 2 und § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG finden keine - entsprechende - Anwendung.

AsylbLG § 7

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BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 22/06 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Verfassungsmäßigkeit

Tatbestand: Streitig ist die Höhe der dem Kläger im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 2005 zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), unter Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der ...

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