Rechtsprechung zu § 253 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
21
BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05
Es ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass Asylbewerber auf Grund von § 7 Abs. 1 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, bevor sie staatliche Leistungen erhalten.
von
21
BGH, 06.02.2007 - VI ZR 55/06
Der Haftungsausschluss gemäß § 105 Abs. 1 SGB VII erfasst nicht Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen oder Hinterbliebenen eines Versicherten aufgrund so genannter Schockschäden infolge eines Arbeitsunfalles des Versicherten.
von
21
BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
a) Eine Schmerzensgeldrente kann im Hinblick auf den gestiegenen Lebenshaltungskostenindex abgeändert werden, wenn eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass die bisher gezahlte Rente ihre Funktion eines billigen Schadensausgleichs nicht mehr erfüllt. Falls nicht besondere zusätzliche Umstände vorliegen, ist die Abänderung einer Schmerzensgeldrente bei einer unter 25 % liegenden Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes in der Regel nicht gerechtfertigt.
b) Eine auf Abänderung einer Schmerzensgeldrente gerichtete Klage, welche auf die Steigerung der Lebenshaltungskosten gestützt wird, kann in der Regel nicht mit der Begründung abgewiesen werden, der bei der Berechnung der Rente zugrunde gelegte gesamte Kapitalbetrag des Schmerzensgeldes sei inzwischen ausbezahlt worden.
BGB § 253 Abs. 2
von
21
von
21
BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung - Verfassungsmäßigkeit
Tatbestand: Die Kläger wenden sich gegen die ungekürzte Berücksichtigung der vom Kläger zu 1) bezogenen Teilverletztenrente als Einkommen bei der Berechnung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 2005.
von
21
BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers
Der Arbeitgeber haftet nach § 278 BGB für Schäden, die einer seiner Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft in seinen Rechten verletzt.
von
21
BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.
von
21
BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05
Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist
Tatbestand: Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen einer Hepatitis-C-Infektion der Klägerin.
von
21
BVerwG, 02.12.2004 - 5 B 108.04
Schmerzensgeld; Einkommen; Vermögen.
Schmerzensgeld gehört zum Einkommen bzw. Vermögen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG, das vor Leistungsbezug aufzubrauchen ist. § 77 Abs. 2 und § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG finden keine - entsprechende - Anwendung.
AsylbLG § 7
von
21
BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 22/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Verfassungsmäßigkeit
Tatbestand: Streitig ist die Höhe der dem Kläger im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 2005 zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), unter Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der ...
