Rechtsprechung zu § 254 BGB
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301
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335
BAG, 17.08.2000 - 8 AZR 578/99

Schadensersatz bei Abbruch der Berufsausbildung

1. Der Schadensersatzanspruch nach § 16 BBiG setzt nur voraus, daß das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit durch einen Umstand, den der andere Teil zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird. Die tatsächliche Beendigung, zB durch Ausscheiden unter Vertragsbruch, genügt. Eine wirksame Kündigung kann nicht verlangt werden.

2. Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit schuldhaft vorzeitig, so kann der Ausbildende Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte. Dazu gehören die Aufwendungen für die ersatzweise Beschäftigung eines ausgebildeten Arbeitnehmers nicht. Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis können wegen der ganz unterschiedlichen Pflichtenbindung nicht gleichgesetzt werden.

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302
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335
BGH, 27.07.2000 - III ZR 279/99

Gründe: Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554 b ZPO). Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg ( ...

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303
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335
BGH, 13.07.2000 - VII ZR 139/99

Tatbestand: I. Die Kläger, Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, verlangen von ihrer ehemaligen Baubetreuerin Schadensersatz.

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304
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335
BGH, 13.07.2000 - III ZR 131/99

Zum enteignungsgleichen Eingriff in den Gewerbebetrieb eines Winzers durch ein auf Art. 2 VO (EWG) Nr. 315/ 93 gestütztes Vertriebsverbot für Traubenkernöl.

GG Art. 14 Cc; VO (EWG) Nr. 315/ 93 des Rates vom 8. Februar 1993 (ABl. Nr. L 37/ 1) Art. 2

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305
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335
BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99

Eine Gebietskörperschaft kann wegen Verschuldens bei Vertragsschluß auf Ersatz des Vertrauensschadens in Anspruch genommen werden, wenn der Vertragspartner nicht auf ein aufsichtsbehördliches Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis hingewiesen wurde.

BGB §§ 276, 242 A

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306
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335
BFH, 11.05.2000 - VII B 217/99

Gründe: Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat im Juli 1991 zusammen mit der X-GmbH die Gründung der Y-GmbH vereinbart, die alsbald geschäftlich tätig wurde. Zum Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages und der Eintragung der Y-GmbH im Handelsregister ist es nicht gekommen; ...

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307
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335
BGH, 11.05.2000 - III ZR 145/98

a) Pflichtverletzungen des staatlichen Verwalters während der Dauer dieser Verwaltung können Schadensersatzansprüche nach § 13 Abs. 1 VermG oder, soweit sie ab dem 3. Oktober 1990 begangen wurden, nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auslösen. Der Schadensersatzanspruch nach § 13 VermG ist gegen den Entschädigungsfonds, der Amtshaftungsanspruch gegen die Gebietskörperschaft zu richten, in deren Auftrag der staatliche Verwalter tätig geworden ist.

b) Eine unmittelbare Inanspruchnahme des früheren staatlichen Verwalters nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung kommt nur für solche Pflichtverletzungen in Betracht, die ihm nach dem Ende der staatlichen Verwaltung im Zusammenhang mit ihrer Abwicklung unterlaufen.

c) Zum Umfang der Übernahme von eingetragenen Aufbauhypotheken, die durch den staatlichen Verwalter bestellt worden sind.

VermG §§ 11 a Abs. 3, 13, 16 Abs. 5, 18 Abs. 2; BGB §§ 667, 839 A

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308
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335
BGH, 03.05.2000 - X ZR 49/98

Der Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen steckt bei einem Werkvertrag zugleich den Umfang der Obhuts- und Beratungspflichten ab.

BGB § 631

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309
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335
BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG (Ausnahme vom Einwendungsdurchgriff des § 9 Abs. 3 VerbrKrG) setzt nicht voraus, daß der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder gar der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist.

VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2

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310
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335
BGH, 14.03.2000 - X ZR 199/97

Tatbestand: Der Kläger zu 4 war Alleineigentümer eines Grundstückes auf dem Gebiet der erstbeklagten bayerischen Gemeinde. Das Grundstück war früher von einer Meßwerkzeugfabrik benutzt worden. Die Nachbargrundstücke gehörten der Gemeinde bzw. einem Herrn J.

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