Rechtsprechung zu § 254 BGB
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BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

1. Allein der Umstand, daß dem Anlieger eines Gewässers die mit bestimmten Baulichkeiten verbundene - illegale - Benutzung desselben (hier: Bachwehr zur Ableitung von Wasser) von der Wasserbehörde nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für eine gewisse Zeit nicht untersagt werden kann, begründet noch keine als Eigentum geschützte Rechtsposition.

2. Der Anlieger einer Straße, die auf der Grundlage eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses errichtet oder ausgebaut worden ist, kann nicht unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs einen Geldausgleich für im Planfeststellungsbeschluß nicht vorgesehene Schallschutzeinrichtungen auf dem betroffenen Grundstück verlangen (teilweise Abweichung von BGHZ 97, 117).

3. Für einen Entschädigungsanspruch für passive Schallschutzmaßnahmen kommt § 42 Abs. 1, 2 BImSchG als Anspruchsgrundlage nicht in Betracht bei einem Straßen (aus-) bau, der vor dem Inkrafttreten der Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. September 1990 (BGBl. I S. 1036) auf der Grundlage eines abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens verwirklicht worden war.

GG Art. 14 (Ch, Ea); VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; BImSchG § 42 Abs. 1, 2

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BGH, 17.12.1998 - VII ZR 243/97

a) Der Haftungsausschluß zugunsten des Auftraggebers betrifft auch das Verhältnis von Haupt- und Subunternehmer.

b) Die Regelung ist dahin zu verstehen, daß eine Alleinhaftung des Auftragnehmers nicht in Frage kommt, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

c) In dieser Auslegung ist die Regelung für den kaufmännischen Verkehr mit § 9 AGBG vereinbar.

VOB/ B § 10 Nr. 2 Abs. 2; AGBG § 9

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BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96

Gründe: I. Die Richtervorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit des § 828 Abs. 2 BGB.

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BVerfG, 06.07.1998 - 1 BvR 1210/90

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) nicht vorliegen. Diese sind gemäß ...

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BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R

Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad

Zum Anspruch eines Versicherten mit alternierender Halbseitenlähmung auf Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (Fortführung von BSG vom 29. 9. 1997 - 8 RKn 27/ 96 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 25).

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