Rechtsprechung zu § 269 BGB
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BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 45/03

Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

Der Erfüllungsort i. S. v. Art. 5 Nr. 1 1. Alt. LugÜ ist nicht vertragsautonom, sondern nach dem Recht zu bestimmen, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgeblich ist.

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BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

a) Die Vorschriften des § 2 des Stromeinspeisungsgesetzes in der Fassung vom 24. April 1998 (StrEG 1998) und - ab dem 1. April 2000 - des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), wonach Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Abnahme und Vergütung des aus erneuerbaren Energien gewonnenen Stroms verpflichtet sind, sind nicht verfassungswidrig.

b) Der Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien kann das nach § 2 StrEG 1998 beziehungsweise nach § 3 Abs. 1 EEG verpflichtete Elektrizitätsversorgungsunternehmen unmittelbar auf Abnahme und Vergütung des Stroms sowie unter der Geltung des § 3 Abs. 1 EEG auch auf Anschluß der Anlage an das Netz in Anspruch nehmen.

Stromeinspeisungsgesetz i. d. F. vom 24. April 1998 (BGBl. I 1998 S. 730, 734) § 2 Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (BGBl. I 2000 S. 305) § 3 Abs. 1

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BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Tatbestand: Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche und hierbei vorab über die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arbeitssachen.

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BGH, 30.11.1999 - X ZR 84/97

Tatbestand: Die Klägerin betreibt ein Rechenzentrum, in dessen Rahmen sie u. a. Buchhaltungsdienstleistungen anbietet. Die Beklagte handelt mit EDV-Anlagen und Software, daneben bietet sie Beratungsdienstleistungen im EDV-Bereich an. 1987 beabsichtigte die Klägerin, das Verfahren zur Dateneingabe ...

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BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses auch mit einem Zeugnis, das er zweimal faltet, um den Zeugnisbogen in einen Geschäftsumschlag üblicher Größe unterzubringen, wenn das Originalzeugnis kopierfähig ist und die Knicke im Zeugnisbogen sich nicht auf den Kopien abzeichnen, zB durch Schwärzungen. Schließt das Arbeitszeugnis mit dem in Maschinenschrift angegebenen Namen des Ausstellers und seiner Funktion, so muß das Zeugnis von diesem persönlich unterzeichnet werden.

BGB §§ 126, 630; GewO § 113; HGB § 73; ZPO § 767

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BGH, 25.02.1999 - VII ZR 408/97

Die Regelvermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB gilt auch für internationale Bauverträge. Die Baustelle ist für sich genommen kein hinreichender Umstand, der abweichend von der Vermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB eine engere Verbindung im Sinne des Art. 28 Abs. 5 EGBGB begründen könnte.

EGBGB 1986 Art. 28 Abs. 2, 5

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