Rechtsprechung zu § 271 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

51
von
64
BAG, 18.06.2001 - 8 AZR 145/00

Eingruppierung einer Mittelschullehrerin in Sachsen

Tatbestand: Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.

Volltext bei lexetius.com

52
von
64
BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

Macht der Arbeitgeber die Rückzahlung überzahlter Bezüge unter Hinweis auf eine fehlerhafte Eingruppierung geltend, so wird hierdurch nicht die tarifliche Ausschlußfrist des § 70 BAT-O für Rückzahlungsansprüche aus künftigen Überzahlungen gewahrt.

Volltext bei lexetius.com

53
von
64
BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten Max Frank N. und Ingrid Emma M. jeweils des Bankrotts in Tateinheit mit Vereiteln der Zwangsvollstreckung sowie der fahrlässigen falschen Versicherung an Eides Statt schuldig gesprochen; es hat gegen den Angeklagten N. eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier ...

Volltext bei lexetius.com

54
von
64
BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 421/99

Nebentätigkeitsvergütung - Auskunftspflicht

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem klagenden Land Auskunft über seine Einnahmen aus Nebentätigkeiten zu erteilen.

Volltext bei lexetius.com

55
von
64
BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

Ausschlußfrist

Verlangt eine tarifliche Verfallklausel zur Vermeidung des Verfalls die (mündliche) Geltendmachung von Ansprüchen, so liegt eine hinreichende Zahlungsaufforderung regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer beim Empfang der Lohnabrechnung bemängelt, ein bestimmter Lohnbestandteil fehle. Einer solchen Erklärung muß der Arbeitgeber entnehmen, der Arbeitnehmer verlange Abrechnung und Zahlung auch dieses Lohnbestandteils.

Volltext bei lexetius.com

56
von
64
BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98

§ 354 a HGB gilt nicht für rechtsgeschäftliche Abtretungsverbote, die vor Inkrafttreten der Vorschrift vereinbart worden sind, wenn die abgetretene Forderung vor diesem Zeitpunkt entstanden ist.

HGB § 354 a

Volltext bei lexetius.com

57
von
64
BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

Rückzahlung von Urlaubsgeld

Verkürzt sich der Anspruch des Arbeitnehmers auf den vollen Jahresurlaub aufgrund einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, verkürzt sich nach § 10 Nr. 10. 3 1. des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten für die Metall- und Elektroindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein, im Unterwesergebiet und im Nordwestlichen Niedersachsen vom 18. Mai 1990 (MTV) der Anspruch auf Zahlung der zusätzlichen Urlaubsvergütung (Urlaubsgeld) auf die Zahl der dem Arbeitnehmer aufgrund der Kürzung zustehenden Urlaubstage auch dann, wenn der Arbeitgeber die zusätzliche Urlaubsvergütung bereits für den vollen Jahresurlaub gezahlt hat.

Das Rückforderungsverbot in § 10 Nr. 4. 3 MTV gilt nicht für den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung der zusätzlichen Urlaubsvergütung, die er dem mit einem verkürzten Urlaubsanspruch ausscheidenden Arbeitnehmer für Urlaubstage gezahlt hat, die der Arbeitnehmer nicht erhalten hat und die er auch nicht beanspruchen kann.

Volltext bei lexetius.com

58
von
64
BGH, 28.09.2000 - VII ZR 460/97

a) Der Sicherungsfall einer in einem Bauvertrag vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern ist regelmäßig erst gegeben, wenn der Bürgschaftsgläubiger einen auf Geldzahlung gerichteten Gewährleistungsanspruch hat.

b) Wird die Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommen, obwohl der Sicherungsfall noch nicht eingetreten war, ist der Anspruch auf Rückzahlung der Bürgschaftssumme sofort fällig.

BGB §§ 633, 635, 765

Volltext bei lexetius.com

59
von
64
BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

1. Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag ein Urlaubsgeld in der Weise in Aussicht stellen, daß er sich jedes Jahr erneut die Entscheidung vorbehält, ob und unter welchen Voraussetzungen es gezahlt werden soll (sog Freiwilligkeitsklausel; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/ 98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). Das setzt voraus, daß der Arbeitnehmer nach §§ 133, 157 BGB den mangelnden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers erkennen muß. Verwendet ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag für eine Gruppe von zugesagten Leistungen (hier: Zuschuß zu den vermögenswirksamen Leistungen und 13. Monatsgehalt) die Überschrift "Freiwillige soziale Leistungen", so muß ein Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, daß damit ein Rechtsanspruch ausgeschlossen sein soll.

2. Hat der Arbeitgeber sich den Widerruf eines arbeitsvertraglich zugesagten Urlaubsgelds vorbehalten, so bewirkt seine Widerrufserklärung nur dann das Erlöschen des Anspruchs, wenn sie dem Arbeitnehmer vor der vertraglich vereinbarten Fälligkeit zugeht.

Volltext bei lexetius.com

60
von
64
BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 29.99

Recht der offenen Vermögensfragen

Ersatzgrundstück; Bereitstellung von Ersatzgrundstücken durch die Gemeinde; kommunales Eigentum; kommunale Grundstücke; kommunale Wohnungsbaugesellschaft; Erbbaurecht; Fälligkeit des Bescheidungsanspruchs.


Parallelentscheidung zu Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 22. 99 -.

VermG § 9, § 21 Abs. 3, § 30 a Abs. 1 Satz 1; VwGO § 113 Abs. 5

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6 7
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht