Rechtsprechung zu § 277 BGB
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BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
Zur Amtspflicht der Baugenehmigungsbehörde, den Bauherrn unverzüglich von einem Nachbarwiderspruch zu unterrichten.
BGB § 839
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BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01
Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung
Ein vorsätzlicher Pflichtverstoß führt nur dann zur vollen Haftung des Arbeitnehmers, wenn auch der Schaden vom Vorsatz erfaßt ist.
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BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99
a) Der Verfügungsberechtigte hat Ansprüche auf Entgelte aus einem Nutzungsverhältnis, die ab 1. Juli 1994 entstanden und noch nicht erfüllt sind, an den Berechtigten abzutreten.
b) Sind ab 1. Juli 1994 entstandene Ansprüche auf Entgelt aus einem Nutzungsverhältnis infolge einer ordnungswidrigen Verwaltung durch den Verfügungsberechtigten erloschen oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchsetzbar, hat der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten, wenn ihn hieran ein Verschulden trifft, Schadensersatz zu leisten.
VermG § 7 Abs. 7 Satz 2
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BGH, 23.03.2000 - X ZR 177/97
a) Die Einstandspflicht des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen setzt grundsätzlich ein Verschulden nicht voraus.
b) Die Auslegung des Schenkungsvertrags kann jedoch im Einzelfall ergeben, daß eine Garantiehaftung des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen dem Parteiwillen nicht entspricht.
