Rechtsprechung zu § 278 BGB
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201
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220
BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

Die Anmeldung von Ersatzansprüchen nach dem Reisevertragsrecht der §§ 651 a ff BGB durch einen Vertreter des geschädigten Reisenden ist unwirksam, wenn der Anmeldung nicht die Originalvollmachtsurkunde beigelegt ist und der Reiseveranstalter aus diesem Grund die Anmeldung der Ansprüche unverzüglich zurückweist. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Vollmachtsurkunde genügt in diesem Zusammenhang nicht.

BGB §§ 651 g, 174 S. 1

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202
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220
BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00

Personalvertretungsrecht

Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen; Beteiligungs- und Anerkennungserklärung der Deutsche Bahn AG; bestimmender und lenkender Einfluss des Bundeseisenbahnvermögens


1. Nachdem die Deutsche Bahn AG ihre Beteiligungs- und Anerkennungserklärung nach Art. 1 § 15 Abs. 3 ENeuOG abgegeben hat, richtet sich die Entscheidung des Bundeseisenbahnvermögens über den weiteren Status der betrieblichen Sozialeinrichtungen ausschließlich nach Art. 1 § 15 Abs. 4 ENeuOG.

2. Die Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften behalten auch nach Übertragung der Geschäftsanteile auf private Unternehmen ihren Charakter als betriebliche Sozialeinrichtungen im Sinne von Art. 1 § 15 Abs. 4 ENeuOG, wenn der bestimmende und lenkende Einfluss des Bundeseisenbahnvermögens auf ihre Geschäftstätigkeit wie vorgesehen mit Mitteln des Schuldrechts und des Gesellschaftsrechts sichergestellt ist.

BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 5; ENeuOG Art. 1 § 15

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203
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220
BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

Solange ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß mangels Kündigung des Beitritts zu einer Immobilienfonds GbR gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann, kann er nach den Regeln über verbundene Geschäfte (§ 9 Abs. 3, 4 VerbrKrG) auch für den Darlehensvertrag, der zur Finanzierung der Fondsanteile geschlossen wurde, keine Wirkungen entfalten.

BGB §§ 276, 705; VerbrKrG § 9

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204
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220
BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

a) Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen.

b) Solange ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß mangels Kündigung des Beitritts zu einer Immobilienfonds GbR gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann, kann er nach den Regeln über verbundene Geschäfte (§ 9 Abs. 3, 4 VerbrKrG) auch für den Darlehensvertrag, der zur Finanzierung der Fondsanteile geschlossen wurde, keine Wirkungen entfalten.

BGB §§ 276, 705; VerbrKrG § 9

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205
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220
BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00

Nachträgliche Verschlechterung der gesetzlichen Rente bei Frühverrentungsmodellen

Tatbestand: Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger bei vorgezogenem Eintritt in den Ruhestand wegen langandauernder Arbeitslosigkeit die Einbußen an der gesetzlichen Rente auszugleichen, die auf Grund des Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom ...

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206
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220
BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

Zur Haftung für Fehler einer von einer Unternehmensgruppe ausgearbeiteten Immobilienberechnung, die Grundlage für eine Entscheidung ihrer Kunden war, Wohnungseigentum zu erwerben und den Kaufpreis und die mit dem Erwerb weiter verbundenen Kosten voll durch Kreditaufnahme zu finanzieren.

BGB § 675 Abs. 2

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207
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220
BGH, 24.05.2000 - I ZR 84/98

Eine Sachbeschädigung im Sinne von § 429 Abs. 1 HGB a. F. kann grundsätzlich auch ohne festgestellte Substanzverletzung allein aufgrund eines der betroffenen Sache anhaftenden Schadensverdachts in Betracht kommen. Veranlaßt der Auftraggeber des Frachtführers zum Zwecke der Ausräumung eines berechtigten Schadensverdachts eine Untersuchung der Sache, so können die dadurch entstandenen Kosten nicht gemäß § 430 Abs. 2 HGB a. F., sondern nur unter den Voraussetzungen des § 430 Abs. 3 HGB a. F. ersetzt verlangt werden.

HGB a. F. § 429 Abs. 1, § 430 Abs. 2 und 3

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208
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220
BGH, 08.05.2000 - II ZR 182/98

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gewerkschaft ihrem Mitglied Rechtsschutz für die Erhebung einer Schadenersatzklage im Ausland versagen darf.

EGBGB Art. 6; ZPO § 286 A

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209
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220
BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99

Gründe: I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) beantragte beim Finanzgericht (FG) für das dort anhängige Klageverfahren Prozesskostenhilfe (PKH). Im Hauptsacheverfahren ist über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

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210
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220
BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97

Zur Berechnung des Schadens eines Mieters, der wegen einer Vertragsverletzung des Vermieters fristlos kündigt und Ersatzräume bezieht (Fortführung von BGHZ 123, 96).

BGB §§ 249, 252, 554 a

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