Rechtsprechung zu § 279 BGB
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BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit bei Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.

BGB § 823 Abs. 2 Be; StGB § 266 a

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BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00

a) Die Treuhandanstalt/ BvS schuldet dem Berechtigten Zahlung in Höhe des Erlöses aus dem investiven Verkauf unabhängig davon, ob sie ihrerseits den Erlös vom Käufer empfangen hat; entsprechendes gilt für den ihr vorbehaltenen Mehrerlös aus der Weiterveräußerung des Vermögenswertes.

b) Die Einbringung des von dem investiven Käufer erworbenen Grundstücks in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbraucht den Anspruch der Treuhandanstalt/ BvS auf den Mehrerlös aus einer Weiterveräußerung nicht.

InVorG § 16; VermG § 3a F.: 22. März 1991; BGB § 133 C

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BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

Tatbestand: Die Klägerin verlangt eine Entschädigung für entgangene Privatliquidation.

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BGH, 09.05.2000 - XI ZR 220/99

a) Die mit einem Scheckinkasso beauftragte Sparkasse kann nach Einlösung des Schecks durch die Bezogene und Erhalt des Scheckgegenwerts die Vorbehaltsgutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto des Scheckeinreichers nicht mit der Begründung rückgängig machen, sie sei der Bezogenen zur Rückgabe des Gegenwertes verpflichtet.

b) Hat die mit einem Scheckinkasso beauftragte Sparkasse den empfangenen Scheckgegenwert der Bezogenen zurückzugeben, weil sie ihre durch das Orderscheckabkommen begründete Pflicht zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Indossamentenkette verletzt hat, schuldet sie dem Einreicher nicht die Herausgabe des Scheckgegenwerts gemäß §§ 667, 675 Abs. 1 BGB.

c) § 166 Abs. 1 BGB ist im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar, wenn einem anderen ohne Vollmachterteilung die tatsächliche Möglichkeit eingeräumt wird, Rechte aus einem bestehenden Vertragsverhältnis selbständig wahrzunehmen.

BGB §§ 166 Abs. 1, 667, 675 Abs. 1, 819 Abs. 1; AGB-Sparkassen (Fassung Januar 1993) Nr. 9 Abs. 1 Satz 4; Orderscheckabkommen (Fassung Mai 1996) Nrn. 3, 6

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BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98

Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Höhe des von der Beklagten an den Kläger zu zahlenden Ruhegeldes.

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BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98

Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Höhe des Ruhegeldanspruchs des Klägers.

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BGH, 18.06.1999 - V ZR 354/97

Daß der Erbe eines Begünstigten aus der Bodenreform vor Ablauf des 15. März 1990 einzelne Nächte im Haus des Verstorbenen verbracht und das Hofgrundstück bewirtschaftet hat, genügt nicht für eine Berechtigung nach Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c EGBGB.

EGBGB 1986 Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

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