Rechtsprechung zu § 280 BGB
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201
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225
BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04

a) Eine bankinterne Anweisung an nachgeordnete Geschäftsstellen stellt keine vorformulierte Vertragsbedingung dar, die die Bank als Verwender ihren Kunden stellt.

b) Die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen finden nach § 306 a BGB auf bankinterne Anweisungen jedenfalls dann Anwendung, wenn damit die Absicht verfolgt wird, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu vermeiden, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB zu entgehen und ebenso effizient wie bei der Stellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen eine AGB-rechtlich unzulässige Gebühr zu erheben.

c) Der Zahlstelle (Schuldnerbank) steht bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Deckung im Einzugsermächtigungsverfahren gegen ihren Kunden auf vertraglicher Grundlage keine als (Teil-) Schadensersatz deklarierte Gebühr zu.

BGB §§ 305 Abs. 1, 306 a, 307, 309 Nr. 5

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202
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225
BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04

Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat.

BGB § 475

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203
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225
BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung infolge einer Betriebsstilllegung.

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204
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225
BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

Tatbestand: Die Parteien streiten über das wirksame Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kläger und den Beklagten zu 1) und zu 2) und über dessen mögliche Beendigung auf Grund einer Kündigung der Beklagten zu 1) und zu 2); hilfsweise begehrt der Kläger die Verurteilung der ...

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205
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225
BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04

Auslegung eines Prozessvergleichs

1. Ein Vergleich ist grundsätzlich ein nichttypischer Vertrag.

2. Seine Auslegung durch das Berufungsgericht ist vom Revisionsgericht demgemäß nur beschränkt überprüfbar.

3. Dies gilt auch für die Auslegung des materiellrechtlichen Inhalts eines als Prozessvergleich zu Protokoll des Gerichts geschlossenen Vergleichs.

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206
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225
BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

Für die Feststellung, ob und in welchem Maße "zuschlagspflichtige Mehrarbeit" i. S. v. § 9 Abs. 9. 1. MTV vorliegt, zählen nur im Bezugszeitraum geleistete Arbeitsstunden.

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207
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225
BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 514/03

Betriebsratsmitglied - Privatnutzung eines Dienstwagens

Ein nach § 37 Abs. 2 BetrVG von der beruflichen Tätigkeit vollständig befreites Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung, wenn ihm der Arbeitgeber vor der Freistellung zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte und er dieses auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung auch privat nutzen durfte.

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208
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225
BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage

Der Arbeitgeber kann gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer vom Arbeitnehmer verlangen, wenn er zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat.

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209
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225
BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02

Allein der Umstand, daß die vom gewerblichen Vermieter verlangte Betriebskostenvorauszahlung die später entstandenen Kosten deutlich unterschreiten, führt noch nicht zur Annahme einer Verletzung der Aufklärungspflicht. Eine solche ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die einen Vertrauenstatbestand beim Mieter begründen, zu bejahen (im Anschluß an BGH Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/ 03 - NJW 2004, 1102).

BGB § 242, § 276

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210
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225
BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

1. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Grundstückserwerbs durch den Sozialversicherungsträger.

2. Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht es nicht entgegen, daß die Entscheidung über den weiteren Anspruch von derselben Rechtsfrage abhängt.

SGB IV § 85; ZPO § 301

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