Rechtsprechung zu § 280 BGB
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BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04

Auslegung eines Prozessvergleichs

1. Ein Vergleich ist grundsätzlich ein nichttypischer Vertrag.

2. Seine Auslegung durch das Berufungsgericht ist vom Revisionsgericht demgemäß nur beschränkt überprüfbar.

3. Dies gilt auch für die Auslegung des materiellrechtlichen Inhalts eines als Prozessvergleich zu Protokoll des Gerichts geschlossenen Vergleichs.

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212
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231
BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

Für die Feststellung, ob und in welchem Maße "zuschlagspflichtige Mehrarbeit" i. S. v. § 9 Abs. 9. 1. MTV vorliegt, zählen nur im Bezugszeitraum geleistete Arbeitsstunden.

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231
BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 514/03

Betriebsratsmitglied - Privatnutzung eines Dienstwagens

Ein nach § 37 Abs. 2 BetrVG von der beruflichen Tätigkeit vollständig befreites Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung, wenn ihm der Arbeitgeber vor der Freistellung zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte und er dieses auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung auch privat nutzen durfte.

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214
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231
BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage

Der Arbeitgeber kann gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer vom Arbeitnehmer verlangen, wenn er zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat.

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BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02

Allein der Umstand, daß die vom gewerblichen Vermieter verlangte Betriebskostenvorauszahlung die später entstandenen Kosten deutlich unterschreiten, führt noch nicht zur Annahme einer Verletzung der Aufklärungspflicht. Eine solche ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die einen Vertrauenstatbestand beim Mieter begründen, zu bejahen (im Anschluß an BGH Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/ 03 - NJW 2004, 1102).

BGB § 242, § 276

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231
BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

1. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Grundstückserwerbs durch den Sozialversicherungsträger.

2. Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht es nicht entgegen, daß die Entscheidung über den weiteren Anspruch von derselben Rechtsfrage abhängt.

SGB IV § 85; ZPO § 301

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BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 341/02

Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Wurde im Rahmen der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG zuerkannt, kann der durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretene Verlust einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung daneben nicht als Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB oder aus dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung nach §§ 280, 286 analog BGB verlangt werden.

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BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 250/02

Prozeßvergleich; Auslegung

Tatbestand: Die Parteien streiten im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage darüber, ob die Beklagte als Erbin des Arbeitnehmers B. (Erblassers) Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aus einem zwischen der Klägerin und dem Erblasser geschlossenen Vergleich hat.

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BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

1. Ist zu der von einem schwerbehinderten Menschen beantragten Beschäftigung in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers die Zustimmung des Betriebsrats des aufnehmenden Betriebes erforderlich, so kann unter den Voraussetzungen des § 259 ZPO der Arbeitgeber zu dieser Beschäftigung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats verurteilt werden.

2. Der schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungsanspruch nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX läßt Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unberührt.

3. Soweit für die Erfüllung des schwerbehindertenrechtlichen Beschäftigungsanspruchs eine Versetzung erforderlich ist, hat der schwerbehinderte Mensch einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber die Zustimmung nach § 99 BetrVG beim Betriebsrat einholt. Wird diese verweigert und steht nicht fest, daß dem Betriebsrat objektiv Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG zustehen, hat der schwerbehinderte Mensch auch einen Anspruch auf Durchführung des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG.

4. Führt der Arbeitgeber das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren schuldhaft unzureichend durch, kann das einen Schadenersatzanspruch begründen.

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220
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231
BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen Abrechnung

Tatbestand: Der Kläger begehrt von der Beklagten Ersatz für die in den Monaten Juli, August und September 1999 vorenthaltene Nutzung eines PKW der Marke BMW 520.

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