Rechtsprechung zu § 285 BGB
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BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot - Gleichbehandlung

Nimmt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer allein deshalb von der Zuweisung von Überstunden aus, weil der Arbeitnehmer nicht bereit ist, auf tarifliche Vergütungsansprüche zu verzichten, so stellt dies eine Maßregelung im Sinne des § 612a BGB dar.

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BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

1. Findet in einem Betrieb kraft betrieblicher Übung ein Tarifvertrag Anwendung, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in einer Niederschrift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG hierauf hinzuweisen. Eines gesonderten Hinweises auf die in dem Tarifvertrag geregelte Ausschlußfrist bedarf es nicht.

2. Erfüllt der Arbeitgeber seine Nachweispflichten nicht, haftet er dem Arbeitnehmer gemäß §§ 286, 284, 249 BGB auf Schadensersatz.

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BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00

Ergibt sich aus dem VOB/ B-Vertrag nichts Gegenteiliges, ergänzt die Regelung des § 11 Nr. 2 VOB/ B nach ihrem Sinn und Zweck die im Vertrag an anderer Stelle getroffene Vertragsstrafenvereinbarung.

Die Zeit für die Leistung ist gemäß § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB auch dann nach dem Kalender bestimmt, wenn eine Fertigstellung der Bauarbeiten nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums im Vertrag vereinbart ist und das Datum des Beginns des Zeitraums während der Vertragsdurchführung einvernehmlich festgelegt wird.

VOB/ B § 11 Nr. 2; BGB § 284 Abs. 2

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BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 65/01

Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

1. Der Anspruch auf eine Sozialplanabfindung unterliegt nicht der zweijährigen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 195 BGB.

2. Die Sozialplanabfindung ist weder Lohn bzw Gehalt noch ein anderer Dienstbezug im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB oder eine andere anstelle oder als Teil des Lohnes vereinbarte Leistung im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB. Sie soll nicht Leistungen entgelten, die der Arbeitnehmer erbracht hat. Sie bezweckt vielmehr den - zukunftsgerichteten - Ausgleich oder die Milderung der Nachteile, die dem Arbeitnehmer durch eine Betriebsänderung entstehen.

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BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

a) Verweigert der rechtliche Berater dem Mandanten vertragswidrig die Rückgabe erhaltener Unterlagen und erschwert er ihm dadurch die Darlegung, infolge dieser Vertragsverletzung einen Schaden erlitten zu haben, kann dies nach den Umständen dazu führen, daß an die Substantiierung des Klagevortrags in diesem Punkt geringere Anforderungen als im Regelfall zu stellen sind.

b) Gelingt dem Kläger in einem solchen Fall trotz eines den Umständen nach ausreichenden Sachvortrags der von ihm gemäß § 287 ZPO zu führende Beweis nicht und beruht dies möglicherweise darauf, daß ihm die vom rechtlichen Berater vorenthaltenen Unterlagen fehlen, geht die Unmöglichkeit der Tatsachenaufklärung zu Lasten des Beraters.

ZPO §§ 138 Abs. 1, 287, 444; BGB §§ 252, 675, 667

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BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R

Krankenhausbehandlung - Einsatz einer Hüftgelenksprothese - Abrechnung von tagesgleichen Pflegesätzen neben Fallpauschalen bei Nichterreichen der Mindestbehandlungszeit

1. Wird ein Krankenhauspatient nach dem Einsatz einer Hüftgelenksprothese (A-Pauschale 17. 061) über den Zeitpunkt der Wundheilung hinaus bis zum Eintritt der Rehabilitationsfähigkeit weiterbehandelt (B-Pauschale 17. 062), ohne daß die Mindestbehandlungszeit der B-Pauschale erreicht wird, kann der Träger des Krankenhauses neben der A-Pauschale tagesgleiche Pflegesätze berechnen.

2. Dies gilt auch im Falle der die Mindestbehandlungszeit nicht erreichenden Weiterbehandlung (B-Pauschale 17. 072) nach dem Ersatz einer gelockerten Hüftgelenksprothese (A-Pauschale 17. 071).

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BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

Tatbestand: Die Klägerin verlangt eine Entschädigung für entgangene Privatliquidation.

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BGH, 14.02.2001 - VIII ZR 277/99

Zur Berechnung der Rückstandsqoute nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 VerbrKrG bei der - auf Zahlungsverzug des Leasingnehmers beruhenden - fristlosen Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages mit Restwertgarantie des Leasingnehmers und/ oder Andienungsrecht des Leasinggebers.

VerbrKrG § 12 Abs. 1 Nr. 1

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BGH, 31.01.2001 - XII ZR 221/98

Tatbestand: Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen verspäteter Räumung und Herausgabe (unter-) gemieteter Vereinsräume in Anspruch.

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BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99

Behindertengerechte Beschäftigung

1. Ist ein Schwerbehinderter oder ein Gleichgestellter außerstande, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so gerät der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug.

2. Das Schwerbehindertenrecht verpflichtet den Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung.

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