Rechtsprechung zu § 288 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
296
BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03
Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr; Luftfahrtbehörde; Gebührenkalkulation; Prognoseentscheidung; gerichtliche Kontrolldichte; bewaffneter Schutz der Kontrollstellen; Bestreifung der Sicherheitsbereiche; bewaffnete Standposten bei gefährdeten Luftfahrzeugen; bewaffnete Sicherungsmaßnahmen auf Flugplätzen; Bundesgrenzschutz; Gebührenschuldner; Prozesszinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch.
1. Die gerichtliche Kontrolle der Kalkulation der Luftsicherheitsgebühr kann nicht auf die Prüfung des Vorliegens eines groben Missverhältnisses zu den legitimen Gebührenzwecken beschränkt werden.
2. Der bewaffnete Schutz der Kontrollstellen auf Flugplätzen, die Bestreifung der Sicherheitsbereiche gemäß Rahmenplan Luftsicherheit und die bewaffneten Standposten bei gefährdeten Luftfahrzeugen sind keine Amtshandlungen nach dem Luftverkehrsgesetz i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 13 i. V. m. § 29c Abs. 1 LuftVG.
3. Die Erweiterung des Gebührentatbestandes in Abschnitt VII Nr. 23 des Gebührenverzeichnisses zur LuftKostV durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung vom 12. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1470) ist mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in § 32 Abs. 1 Nr. 13 i. V. m § 29c Abs. 1 LuftVG nichtig.
4. § 288 Abs. 2 BGB ist auf Prozesszinsen für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht entsprechend anwendbar.
GG Art. 19 Abs. 4; LuftVG § 29c Abs. 1, 2 und 6, § 31 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 19, § 32 Abs. 1 Nr. 13; BGSG § 4, § 14 Abs. 3; VwKostG § 9 Abs. 1; LuftKostV § 1, § 2 Abs. 1, Abschnitt VII Nr. 23 Gebührenverzeichnis
von
296
BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
a) Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten.
b) Gezogene oder schuldhaft nicht gezogene Zinsen sind als Nutzungen ab dem Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung herauszugeben.
InsO § 143 Abs. 1 Satz 2; BGB § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, § 291, § 288 Absatz 1 Satz 2; § 987
von
296
von
296
BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05
Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen; Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Dienstherr kann mit der Zahlung von Besoldungsleistungen erst nach Inkrafttreten des Besoldungsgesetzes, aus dem sich der Zahlungsanspruch ergibt, in Verzug geraten.
Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs auf Nachzahlung von Besoldungsleistungen wird nicht durch Erhebung einer (erfolgreichen) Klage auf Feststellung ausgelöst, dass die Alimentation verfassungswidrig zu niedrig festgesetzt ist.
BBVAnpG 99 Art. 9 §§ 1, 2; BBesG § 2 Abs. 1, 6; BGB §§ 288, 291
von
296
BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02
Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; Folgenbeseitigungsanspruch; Prozesszinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch.
Eine Verwaltungsgebühr verletzt das bundesverfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip, wenn ihre Höhe die Kosten des Verwaltungsaufwandes um etwa das 4 444fache übersteigt.
BGB §§ 288 Abs. 1 Satz 2, 291 Satz 2, 247; TKG § 43 Abs. 3 Satz 4; VwKostG §§ 3, 21; TNGebV § 1 i. V. m. B. 4 der Anlage zu § 1; Richtlinie 97/ 13/ EG Art. 11 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 2
von
296
BGH, 08.02.2000 - XI ZR 313/98
Hat der Kreditgeber sein Darlehen gegenüber einem von mehreren Gesamtschuldnern wegen schuldhafter Vertragsverletzung gekündigt, so bleibt während des Verzugs dieses Gesamtschuldners mit der Rückzahlung der Anspruch des Kreditgebers auf Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Zinsen (BGHZ 104, 337, 342 f.) vom Konkurs eines anderen Gesamtschuldners unberührt.
von
296
BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
Die verzögerte Bearbeitung des Antrages auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht rechtfertigt weder eine Verzinsung des Vergütungsanspruchs noch die Festsetzung eines Zuschlags zur Regelvergütung noch ohne weiteres die Erstattung von "Vorfinanzierungsauslagen".
InsO § 63; InsVV § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, §§ 9, 10; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 286, 288
von
296
BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R
Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen über die vertragsärztliche Versorgung - Verpflichtung der Krankenkassen zur Zahlung der auf sie entfallenden Gesamtvergütung - gerichtliche Überprüfung - kein Anspruch einer Kassenärztlichen Vereinigung auf Verzugszinsen bei Nichtzahlung der Gesamtvergütung - Anspruch auf Prozesszinsen - Eintritt der Rechtshängigkeit für Klagen nach dem 28. 9. 2005
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Gesamtvergütungsbeträgen auf der Grundlage von Kopfpauschalen.
von
296
BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R
Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung der ärztlichen Arzneimittelverordnungen zur Bezahlung bei der Krankenkasse - Verzinsung des öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruchs eines Apothekers im Falle des Verzugs der Krankenkasse in entsprechender Anwendung der zivilrechtlichen Bestimmungen
Tatbestand: Der Kläger ist Apotheker und belieferte bis zum Frühjahr 2005 laufend Versicherte der beklagten Krankenkasse mit Medikamenten. In sieben Fällen reichte er die zu Grunde liegenden vertragsärztlichen Verschreibungen über insgesamt 469, 09 DM (= 239, 84 EUR) jeweils später als einen Monat ...
von
296
BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R
Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im Verzugsfalle - Zinshöhe
Tatbestand: Die Klägerin betreibt einen häuslichen Kranken- und Altenpflegedienst. Sie hat am 26. Oktober 2000 ua mit der beklagten Krankenkasse einen Vertrag gemäß §§ 132, 132a Abs. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege, der häuslichen Pflege und der ...
