Rechtsprechung zu § 288 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
320
BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01
Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines erkrankten Kindes
Eine tarifliche Regelung, nach der in den Fällen des Ausscheidens, der Neueinstellung, des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, des unbezahlten Sonderurlaubs und des Krankengeldbezugs ein anteiliger Anspruch auf 1/ 12 der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) für jeden vollen Monat im Kalenderjahr, in dem die Arbeitnehmer gearbeitet haben, entsteht, ist dahingehend auszulegen, daß nicht schon der Bezug von Krankengeld gem. § 45 SGB V für einen Arbeitstag wegen der Pflege eines erkrankten Kindes den Arbeitgeber zur Kürzung der vollen Sonderzahlungen berechtigt.
von
320
BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01
Fristberechnung einer Probezeit
Haben sich die Parteien über die Arbeitsaufnahme für einen bestimmten Arbeitstag vorab verständigt, ist der erste Arbeitstag in die Berechnung des Ablaufs einer vertraglich vereinbarten Probezeit voll einzubeziehen, auch wenn der schriftliche Arbeitsvertrag erst am Tage der Arbeitsaufnahme nach Arbeitsbeginn unterzeichnet wird (§ 187 Abs. 2 BGB iVm. § 188 Abs. 2 BGB).
von
320
BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01
Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches Gemeinschaftsverhältnis; Kreuzungsbeteiligte; Kreuzungsvereinbarung; Kreuzungsrechtsverfahren; Kostenerstattung; Kostendrittelung; Entstehung des Erstattungsanspruchs; Fälligkeit des Erstattungsanspruchs; Übergang der Straßenbaulast; frühere Baumaßnahmen; Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme; Kostenmasse; Ausschluss von Kreditkosten; Ausschluss von Verzugszinsen; Eintritt der Fälligkeit nach Klageerhebung; Prozesszinsen ab Fälligkeit.
1. Ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 1 EKrG, der weder den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung noch die vorherige Durchführung eines Kreuzungsrechtsverfahrens voraussetzt, entsteht jeweils mit der Bezahlung kreuzungsbedingt anfallender Unternehmerleistungen durch den bauausführenden Kreuzungsbeteiligten. Die Fälligkeit der Forderung tritt erst drei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem sie erhoben worden ist.
2. Kreditkosten sind im Kreuzungsrechtsverhältnis nicht erstattungsfähig. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges können Zinsen nicht beansprucht werden.
EKrG § 1 Abs. 6, §§ 3, 5, 6, 13, 17; 1. EKrV §§ 1 ff.; BGB a. F. §§ 284 ff.; StrG LSA § 11
von
320
BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01
Verwirkung
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger nach Beendigung eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts monatliche Pauschalzahlungen zu leisten, die vertraglich als "Vorortleistungen" vereinbart waren.
von
320
BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99 - Gewinnspiel im Radio
Gehört ein Gewinnspiel zum Inhalt des Hörfunkprogramms und ist es als Programmbestandteil Teil der Leistung des Rundfunksenders, so ist das Gewinnspiel grundsätzlich nicht geeignet, von einer sachlichen Prüfung des Leistungsangebots des Senders abzulenken und einen Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb i. S. von § 1 UWG wegen übertriebenen Anlockens der Hörer zu begründen.
UWG § 1
von
320
BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00
Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto
Eine betriebliche Regelung zur flexiblen Verteilung der Arbeitszeit, nach der die sich in der Phase der verkürzten Arbeitszeit ergebende Zeitschuld nur durch tatsächliche Arbeitsleistung, nicht aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Phase der verlängerten Arbeitszeit ausgeglichen wird, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG (Juris: EntgFG).
von
320
BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt; Ausschlußfristen
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte bei der Bemessung des Urlaubsentgelts die Zuschläge für Spätschicht, Nachtschicht, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit berücksichtigen muß.
von
320
BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00
Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt; Ausschlußfristen
1. Die Tarifvertragsparteien dürfen jede Methode zur Berechnung des Urlaubsentgelts heranziehen, die ihnen geeignet erscheint, ein Urlaubsentgelt sicherzustellen, wie es der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit ohne Freistellung voraussichtlich hätte erwarten können. Damit sind Regelungen nicht vereinbar, die das Ziel der Kürzung des Urlaubsentgelts im Vergleich zum Arbeitsentgelt verfolgen.
2. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Regelung des Urlaubsentgelts günstiger ist als die gesetzliche, sind weder das Urlaubsgeld noch eine gegenüber dem Gesetz höhere Anzahl von Urlaubstagen in den Günstigkeitsvergleich einzustellen.
3. Urlaubsentgelt unterliegt tariflichen und vertraglichen Ausschlußfristen.
von
320
BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Fälligkeit einer Vergütung für Samstagsarbeit bei bestehendem Arbeitszeitkonto
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Zeit, die der Kläger an zwei Samstagen im August 1999 gearbeitet hat, in ein Jahresarbeitszeitkonto einzustellen oder zeitnah zu vergüten war.
von
320
BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen
1. Läßt der inkassoberechtigte Restaurantleiter der Mitropa AG die Kellnerbrieftasche mit Einnahmen unverschlossen im Restaurantwagen zurück, um zu telefonieren, haftet er in der Regel dem Arbeitgeber für die abhanden gekommenen Einnahmen wegen grob fahrlässig begangener positiver Vertragsverletzung.
2. Gilt die tarifliche Ausschlußfrist für "Ansprüche aus diesem Tarifvertrag", werden von ihr nur tarifliche, nicht aber vertragliche und gesetzliche Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfaßt (Fortführung von BAG 10. Dezember 1986 - 5 AZR 507/ 85 - BAGE 54, 25).
