Rechtsprechung zu § 288 BGB
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BGH, 18.12.2000 - II ZR 385/98
a) Ein im Gründungsstadium befindlicher, nichtrechtsfähiger kommunaler Zweckverband kann - trotz Fehlens entsprechender Regelungen in öffentlich-rechtlichen Normen des Zweckverbandsrechts - bei Teilnahme am Privatrechtsverkehr Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten, insbesondere Partei eines privatrechtlichen Vertrages, sein. Auf ihn findet hinsichtlich einer solchen privatrechtlichen Betätigung - je nach dem Grad der körperschaftlichen Verselbständigung - das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder des nichtrechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins Anwendung.
b) Die Gründungsmitglieder eines gescheiterten öffentlich-rechtlichen Zweckverbandes haften für dessen im Gründungsstadium begründete Darlehensverbindlichkeiten wie Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft oder diesen gemäß § 54 Satz 1 BGB gleichgestellte Mitglieder eines wirtschaftlichen Vorvereins unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.
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BGH, 18.12.2000 - II ZR 384/98
Tatbestand: Die klagende Kreditanstalt nimmt die Beklagten zu 2 bis 9 - acht brandenburgische Gemeinden - auf Rückzahlung eines im August 1992 dem "Abwasserzweckverband C." darlehensweise zur Verfügung gestellten Betrages von 2. 500. 000, - DM in Anspruch.
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BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R
Gründe: I. Die Klägerin begehrt von der beklagten Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) im Rahmen einer privaten Pflegeversicherung die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für den Einbau eines Treppenlifts.
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BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Tatbestand: Der Beklagte ist Eigentümer eines im Oktober 1992 eröffneten Altenpflegeheims in H., das er mit Vertrag vom 17. Januar 1992 zu einem monatlichen Zins von 352. 150 DM an die C. GmbH verpachtete. Bevor der Beklagte im April 1991 mit dem Bauvorhaben begann, erhielt er zwei am 26. November ...
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BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99
a) Stellen sich die Parteien eines nichtigen Kaufs im Bereicherungsausgleich gegenseitig Saldoposten in Rechnung (hier: erzielter Mietzins des Käufers; ersparter Kreditzins des Verkäufers), ist die gegen einen anderen Anspruch (hier: Schadensersatz des Käufers wegen aufgewendeter Kreditzinsen) erklärte Aufrechnung mit einem Saldoposten erst beachtlich, wenn der Saldo feststeht; dies gilt auch dann, wenn Saldoposten nur hilfsweise geltend gemacht wurden.
b) Hat der Verkäufer dem Käufer die durch den rechtsgrundlos erlangten Kaufpreis erzielten oder ersparten Zinsen herausgegeben, so sind die Zinsen, die der Käufer für die Finanzierung des Kaufpreises aufgewendet hat, im gleichen Umfang abgegolten; ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist insoweit erloschen. Dies gilt auch, wenn die Herausgabe durch Saldierung im Bereicherungsausgleich erfolgt.
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BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98
Rufbereitschaft - Funktelefon
Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der verpflichtet ist, auf Anordnung seines Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit ein auf Empfang geschaltetes Funktelefon mitzuführen, um auf telefonischen Abruf Arbeit zu leisten, die darin besteht, daß er über dieses Funktelefon Anordnungen trifft oder weiterleitet, leistet während der Dauer dieser Verpflichtung Rufbereitschaft iSd § 15 Abs. 6b BAT.
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BGH, 21.06.2000 - IV ZR 87/99
Tatbestand: Im Rahmen einer umfangreichen Nachlaßauseinandersetzung, die im wesentlichen durch das Berufungsurteil und den Nichtannahmebeschluß des Senats vom 12. April 2000 erledigt ist, macht der Kläger u. a. einen Anspruch wegen unberechtigter Nutzung zweier Kraftfahrzeuge geltend. Der Beklagte ...
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BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 8/99
Kosten der Betriebsratswahl
Zu den vom Arbeitgeber nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu tragenden Kosten einer Betriebsratswahl gehören auch die erforderlichen außergerichtlichen Kosten einer Gewerkschaft, die ihr durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem Beschlußverfahren zur gerichtlichen Bestellung eines Wahlvorstands entstanden sind.
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BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 337/99
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Kantinen-Vertrages
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Frage, ob zwischen ihnen infolge eines Betriebsübergangs ein Arbeitsverhältnis besteht und die Klägerinnen deshalb Vergütungsansprüche gegen die Beklagte haben.
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BSG, 17.05.2000 - B 3 P 8/99 R
Gründe: A. Der Kläger ist bei der beklagten privaten Krankenkasse pflegeversichert. Seinem über ihn mitversicherten - inzwischen verstorbenen - Sohn wurden wegen geistiger Behinderung von der Beklagten Leistungen für häusliche Pflege gemäß der Pflegestufe III nach den Allgemeinen ...
