Rechtsprechung zu § 288 BGB
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301
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324
BGH, 21.06.2000 - IV ZR 87/99

Tatbestand: Im Rahmen einer umfangreichen Nachlaßauseinandersetzung, die im wesentlichen durch das Berufungsurteil und den Nichtannahmebeschluß des Senats vom 12. April 2000 erledigt ist, macht der Kläger u. a. einen Anspruch wegen unberechtigter Nutzung zweier Kraftfahrzeuge geltend. Der Beklagte ...

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302
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324
BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 8/99

Kosten der Betriebsratswahl

Zu den vom Arbeitgeber nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu tragenden Kosten einer Betriebsratswahl gehören auch die erforderlichen außergerichtlichen Kosten einer Gewerkschaft, die ihr durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem Beschlußverfahren zur gerichtlichen Bestellung eines Wahlvorstands entstanden sind.

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303
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324
BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 337/99

Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Kantinen-Vertrages

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Frage, ob zwischen ihnen infolge eines Betriebsübergangs ein Arbeitsverhältnis besteht und die Klägerinnen deshalb Vergütungsansprüche gegen die Beklagte haben.

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304
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324
BSG, 17.05.2000 - B 3 P 8/99 R

Gründe: A. Der Kläger ist bei der beklagten privaten Krankenkasse pflegeversichert. Seinem über ihn mitversicherten - inzwischen verstorbenen - Sohn wurden wegen geistiger Behinderung von der Beklagten Leistungen für häusliche Pflege gemäß der Pflegestufe III nach den Allgemeinen ...

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305
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324
BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 279/99

Rechtsanwaltsgebühren für Aufhebungsvertrag

Beauftragt eine Arbeitnehmerin einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen, weil der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, so ist der Gegenstandswert der vorgerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO unter Anwendung der gerichtlichen Wertvorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zu bestimmen. Das gilt auch dann, wenn durch die anwaltliche Tätigkeit ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungsvereinbarung zustande kommt, ohne daß ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.

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306
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BFH, 12.05.2000 - VI R 100/99

Gründe: Die 1970 geborene gelähmte Tochter des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) ist zu 100 v. H. in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert. Sie lebt im Haushalt ihrer Mutter. Der von dieser seit 1993 getrennt lebende Kläger wurde 1997 von der Kindesmutter geschieden. Die Trennung hatte er der ...

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324
BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

1. Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag ein Urlaubsgeld in der Weise in Aussicht stellen, daß er sich jedes Jahr erneut die Entscheidung vorbehält, ob und unter welchen Voraussetzungen es gezahlt werden soll (sog Freiwilligkeitsklausel; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/ 98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). Das setzt voraus, daß der Arbeitnehmer nach §§ 133, 157 BGB den mangelnden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers erkennen muß. Verwendet ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag für eine Gruppe von zugesagten Leistungen (hier: Zuschuß zu den vermögenswirksamen Leistungen und 13. Monatsgehalt) die Überschrift "Freiwillige soziale Leistungen", so muß ein Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, daß damit ein Rechtsanspruch ausgeschlossen sein soll.

2. Hat der Arbeitgeber sich den Widerruf eines arbeitsvertraglich zugesagten Urlaubsgelds vorbehalten, so bewirkt seine Widerrufserklärung nur dann das Erlöschen des Anspruchs, wenn sie dem Arbeitnehmer vor der vertraglich vereinbarten Fälligkeit zugeht.

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308
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324
BFH, 31.03.2000 - VII B 17/00

Gründe: I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) verlangt vom Beklagten und Beschwerdeführer (Beklagter) auf Grund einer von diesem abgegebenen Bürgschaftserklärung vom 14. März 1963 über die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft die Zahlung von … DM nebst Verzugszinsen seit ...

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309
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324
BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

1. Die Pflicht eines Arbeitnehmers, eine erhaltene Zuwendung gemäß § 1 Abs. 5 TV-Zuwendung Arb-O vom 10. 12. 1990 "in voller Höhe" zurückzuzahlen bezieht sich auch auf die vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer.

2. Der Anspruch auf Rückzahlung einer Zuwendung verjährt nicht wie der Anspruch auf Rückzahlung eines Vorschusses gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 BGB in zwei Jahren, sondern gemäß § 195 BGB in 30 Jahren. Eine analoge Anwendung der Vorschriften über die kurze Verjährungsfrist scheidet aus.

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310
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324
BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 855/98

Rückzahlung von Provision

1. Hat ein Makler infolge wirksamer Anfechtung des vermittelten Kaufvertrags durch den Käufer die Maklerprovision zurückzugewähren, so kann er von seinem als Vermittler tätigen Angestellten die bereits ausgezahlte Verkaufsprovision nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812ff BGB) herausverlangen. Der besondere Rückgewähranspruch nach § 87a Abs. 2 HGB ist weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.

2. Nach dem Verjährungsrecht des BGB ist für die Dauer der Verjährungsfrist allein der jeweilige Anspruch maßgebend. Deshalb verjährt der bereicherungsrechtliche Anspruch des Arbeitgebers aus Gehaltsüberzahlungen nicht innerhalb der zweijährigen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB sondern erst nach 30 Jahren (§ 195 BGB).

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