Rechtsprechung zu § 288 BGB
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BGH, 13.12.2007 - IX ZR 116/06

Werden der Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs Geldbeträge entzogen, so hat der rechtswidrig handelnde Gesellschafter Verzugszinsen ab der Entziehung zu entrichten.

BGB §§ 826, 286 Abs. 2 Nr. 4

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BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung der Beklagten zu 1), über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zur Beklagten zu 2) im Wege des Betriebsübergangs und auf Grund unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, über die Weiterbeschäftigung des Klägers ...

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BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 29/02

Kosten der Betriebsratswahl

Gründe: I. Die antragstellende Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver. di) verlangt von der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin die Freistellung von Rechtsanwaltskosten, die ihr in einem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl entstanden sind.

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BGH, 24.05.2000 - I ZR 80/98

Die Zinspflicht des Frachtführers nach Art. 27 Abs. 1 CMR schließt einen Rückgriff gegen den Unterfrachtführer wegen konkreter Verzugsschäden des Hauptfrachtführers, die nicht im Zinsverlust aufgrund der vorenthaltenen Kapitalnutzung des Entschädigungsbetrages bestehen, sondern im anderweitigen Vermögensbereich eingetreten sind (hier: Vorprozeßkosten des Hauptfrachtführers durch gerichtliche Inanspruchnahme von seiten des Absenders bzw. dessen Rechtsnachfolgers), nicht aus (Ergänzung zu BGHZ 115, 299 ff.).

CMR Art. 27

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BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 3.07

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BGH, 14.07.2008 - II ZR 238/07

Der wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung schadensersatzpflichtige Geschäftsführer einer GmbH (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 a Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB) haftet nicht für Säumniszuschläge gemäß § 24 Abs. 1 SGB IV. Diese Vorschrift ist kein Schutzgesetz i. S. des § 823 Abs. 2 BGB.

BGB § 823 Abs. 2; SGB IV § 24 Abs. 1; StGB § 266 a Abs. 1

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BGH, 26.06.2008 - IX ZR 47/05 - OLG Oldenburg

Zur insolvenzrechtlichen Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen auf dem Geschäftskonto des Insolvenzschuldners durch die Bank vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn die von den Drittschuldnern beglichenen Forderungen der Bank im Rahmen einer Globalzession abgetreten worden waren.

BGB § 676 f; InsO §§ 96, 130

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BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 47.07

Religionsgemeinschaft; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Rechtssetzungsbefugnis; Organisationsgewalt; eigene Angelegenheiten; Veräußerung eines Grundstücks; kirchenaufsichtliche Genehmigung; Verwaltungsgebühr; Gebührenschuldner; Grundstückserwerber.

Eine Kirche kann nicht unter Berufung auf ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorschriften erlassen, die dem Erwerber eines Grundstücks eine Verwaltungsgebühr auferlegen, die für die kirchenaufsichtliche Genehmigung der Veräußerung durch die Kirchengemeinde angefallen ist.

GG Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3 und 5

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BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

Ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers geregelt, dass von der Gegenseite abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist von drei Monaten einzuklagen sind, um deren Verfall zu verhindern, genügt die Erhebung der Kündigungsschutzklage, um das Erlöschen der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers zu verhindern.

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BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

Stichtagsregelung im Sozialplan

Die mit Stichtagsregelungen in Sozialplänen verbundene Gruppenbildung darf nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. An Stichtage anknüpfende Differenzierungen bei Grund und Höhe von Abfindungsansprüchen müssen nach dem Zweck eines Sozialplans sachlich gerechtfertigt sein. Dieser besteht darin, die durch eine Betriebsänderung den Arbeitnehmern drohenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder abzumildern.

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