Rechtsprechung zu § 289 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
8

BGH, 10.12.2007 - II ZR 199/06

Die Anrechnung der vom außenstehenden Aktionär auf der Grundlage des Gewinnabführungsvertrages empfangenen Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) auf die Abfindungszinsen (§ 305 Abs. 3 Satz 3 AktG) ist nach den "Referenzzeiträumen" der einzelnen Kalender- bzw. Geschäftsjahre vorzunehmen. Danach gebührt dem abfindungsberechtigten Aktionär - bezogen auf die jeweiligen Referenzzeiträume - die Differenz zwischen Ausgleichszahlung und Abfindungszinsen nicht nur dann, wenn der empfangene Ausgleich niedriger ist, sondern auch im umgekehrten Fall, wenn die gesetzlich vorgegebene Mindestdurchschnittsverzinsung für die Abfindung in jenem Zeitraum hinter dem (höheren) Ausgleich zurückbleibt (Bestätigung von BGHZ 152, 29; 155, 110).

AktG §§ 304, 305 Abs. 3 Satz 3

Volltext bei lexetius.com

2
von
8

BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99

Tatbestand: Der Beklagte ist Eigentümer eines im Oktober 1992 eröffneten Altenpflegeheims in H., das er mit Vertrag vom 17. Januar 1992 zu einem monatlichen Zins von 352. 150 DM an die C. GmbH verpachtete. Bevor der Beklagte im April 1991 mit dem Bauvorhaben begann, erhielt er zwei am 26. November ...

Volltext bei lexetius.com

3
von
8

BGH, 02.03.2000 - III ZR 103/99

Tatbestand: Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von 80. 000 DM in Anspruch, die er ihm für Frau Monika K. Anfang September 1994 zur Anlage bei der P. F. C. GmbH (künftig: PFC) in bar übergeben haben will. Die Weiterleitung dieser Summe an die PFC habe in zwei Teilbeträgen von je 40. 000 ...

Volltext bei lexetius.com

4
von
8

BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

a) Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten.

b) Gezogene oder schuldhaft nicht gezogene Zinsen sind als Nutzungen ab dem Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung herauszugeben.

InsO § 143 Abs. 1 Satz 2; BGB § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, § 291, § 288 Absatz 1 Satz 2; § 987

Volltext bei lexetius.com

5
von
8

BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05

1. Nach § 12 Abs. 1 VVG beginnt die Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden, für jede dieser Leistungen gesondert zu laufen. Die Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen beginnt deshalb nicht zugleich mit der Hauptforderung zu laufen, sondern erst nach Ende des Jahres, in welchem der jeweilige Zins angefallen ist.

2. Auf eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach die Versicherungsleistung so lange verweigert werden kann, wie gegen den Versicherungsnehmer ein Ermittlungsverfahren aus Gründen geführt wird, die für den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind (hier: § 22 Nr. 5 b der Bedingungen für Gebäudeversicherung von Geschäften und Betrieben - BG 98), kann sich der Versicherer nach einer endgültigen Leistungsablehnung nicht mehr berufen.

VVG §§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 1; AVB Gebäudeversicherung von Geschäften und Betrieben

Volltext bei lexetius.com

6
von
8

BGH, 27.11.2003 - I ZR 61/01

Die in Art. 27 Abs. 1 CMR enthaltene Regelung der Zinszahlungspflicht in Höhe von 5 % gilt auch für Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 BGB und Art. 37, 34 CMR.

CMR Art. 27 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

7
von
8

BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02

a) Der Ablauf der für einen Kontokorrentkredit vereinbarten Frist oder die Fälligstellung eines solchen Kredits führt nicht ohne weiteres zur Beendigung auch des Kontokorrentverhältnisses.

b) Entscheidend für die Frage des Fortbestehens der Kontokorrentabrede nach Ablauf eines befristeten Kontokorrentkreditvertrages ist, was die Parteien insoweit ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren.

BGB a. F. § 607 Abs. 1; HGB § 355 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

8
von
8

BGH, 25.10.2000 - VIII ZR 326/99

Zur Anwendbarkeit des § 284 Abs. 2 BGB auf eine Leistung, für die durch einen genehmigungsbedürftigen Vertrag eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.

BGB § 284 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht