Rechtsprechung zu § 29 BGB
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BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 224/02
a) Für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer GmbH bedarf es dann keines Beschlusses der Gesellschafterversammlung, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
b) Gleiches gilt bei der Liquidation einer GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt hat, wenn die Liquidation deshalb konkursfrei erfolgt, weil eine die Kosten deckende Masse nicht vorhanden ist (sogenannte masselose Liquidation).
GmbHG § 46 Nr. 8
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BGH, 28.09.2006 - I ZB 35/06
Der einzige Vorstand eines eingetragenen Vereins, der sein Amt erst nach der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung niedergelegt hat, ohne dass ein neuer gesetzlicher Vertreter bestellt worden ist, bleibt verpflichtet, für den Verein die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wenn die Berufung auf die Amtsniederlegung rechtsmissbräuchlich wäre.
ZPO § 807
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BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04
a) Zu den zwingenden Bestimmungen im Sinne des Art. 29 Abs. 1 EGBGB können auch richterrechtliche Regeln gehören.
b) Zur Frage, bis wann der Termin- und Differenzeinwand gemäß §§ 52 ff. BörsG a. F. und § 764 BGB a. F. zum deutschen ordre public gehörte.
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BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht; Nachreichung der Prozessvollmacht; Genehmigung der Prozessführung; ausländischer Verein; Vertretungsbefugnis.
1. Eine nach keiner staatlichen Rechtsordnung verfasste ausländische Gruppierung ist nach § 61 Nr. 2 VwGO im Rechtsstreit um ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot beteiligungsfähig, wenn sie ein Mindestmaß an Organisation aufweist und ihr ein Recht auf Betätigung als Vereinigung zustehen kann.
2. Eine bei Erhebung der Klage gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot noch nicht vorliegende Prozessvollmacht kann mit der Folge nachgereicht werden, dass die bisherige Prozessführung des vollmachtlosen Vertreters genehmigt wird (Fortführung des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 GmS-OGB 2/ 83 BVerwGE 69, 380, entgegen Beschluss vom 25. März 1996 BVerwG 4 A 38. 95 Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85).
3. Eine nach keiner staatlichen Rechtsordnung verfasste ausländische Gruppierung ohne bekannten Verwaltungssitz wird durch die natürliche (n) Person (en) vertreten, die nach dem Selbstverständnis der Organisation und den tatsächlichen Verhältnissen befugt sind, für die Vereinigung zu handeln.
VwGO § 61 Nr. 2, § 67 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2; VereinsG § 1 Abs. 1
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BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 449/02
Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH
Tatbestand: Die klagende Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe VVaG (im folgenden: ZVK), eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien, die nach näherer Maßgabe der tariflichen Bestimmungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) ...
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BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 448/02
Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH
1. Eine GmbH bleibt im Passivprozeß auch nach ihrer Löschung parteifähig, wenn sie möglicherweise noch einen Ersatzanspruch gegen den Liquidator gem § 73 Abs. 3 GmbHG hat.
2. Eine vor der Löschung erteilte Prozeßvollmacht besteht fort.
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BFH, 16.05.2002 - III R 27/01
Ob der Anspruchsberechtigte durch längere Abwesenheit gehindert ist, den Antrag auf Investitionszulage eigenhändig zu unterschreiben, und deshalb die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten zulässig ist, bestimmt sich nach den Umständen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist.
AO 1977 §§ 79, 150 Abs. 3; InvZulG 1996 § 6 Abs. 1, 3, § 7 Abs. 1; GmbHG §§ 6, 35, 37; HGB §§ 125, 161 Abs. 2
