Rechtsprechung zu § 291 BGB
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BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95
1. Für eine Minderung des Zinsanspruchs eines Arbeitnehmers auf einen im Entscheidungsausspruch nicht bezifferten sog. Nettobetrag gibt es keine Rechtsgrundlage. Mit der Einbehaltung und Abführung der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erlischt insoweit der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers. Das Erlöschen wird nicht durch eine Aufrechnungserklärung des Arbeitgebers, sondern durch Erfüllung bewirkt. Für die Entscheidung über den Zinsanspruch nach § 288 Abs. 1 BGB ist zwischen den im Erkenntnisverfahren maßgeblichen Merkmalen und den Voraussetzungen zu unterscheiden, die ggf. im Vollstreckungsverfahren zu beachten sind.
2. Deswegen legt der Neunte Senat dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Stehen dem Arbeitnehmer als Gläubiger einer Entgeltforderung gegen den Arbeitgeber die gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus diesem Betrag oder aus dem Betrag zu, der um die vom Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden Steuern und Beiträge gemindert ist?
BGB § 284 Abs. 1, § 288 Abs. 1 Satz 1, §§ 362, 388, 389; EStG § 38 Abs. 1, § 41 a Abs. 1; SGB IV § 28 g
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BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 930/98
Zuwendung während des Erziehungsurlaubs bei Teilzeittätigkeit
Eine Angestellte, die Anspruch auf eine Zuwendung nach dem Zuwendungs-TV hat, behält diesen Anspruch, der entsprechend ihrem vor Antritt des Erziehungsurlaubs erzielten Verdienst zu errechnen ist, auch dann, wenn sie während des Erziehungsurlaubs bei demselben Arbeitgeber eine erziehungsurlaubsunschädliche Teilzeittätigkeit mit entsprechend verringerter Arbeitsvergütung ausübt.
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BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 2.99
Verkehrswirtschaft
S-Bahn; S-Bahn in West-Berlin; Bundeseisenbahnen; Aufwendungsersatz für Betriebsinvestitionen; S-Bahn als Nahverkehrsmittel
1. Mit dem Betrieb der S-Bahn in West-Berlin nahm das Land Berlin von 1984 bis 1993 keine Bundesaufgabe, sondern eine eigene Aufgabe wahr, da die S-Bahn in dieser Zeit nur die Funktion eines Nahverkehrsmittels hatte.
2. In entsprechender Anwendung von Art. 26 Abs. 2 EV gingen mit dem S-Bahn-Betrieb in West-Berlin am 1. Januar 1994 die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verpflichtungen aus den vom Land Berlin getätigten Betriebsinvestitionen auf das Bundeseisenbahnvermögen über.
EV Art. 26 Abs. 1 und 2; Anl. I Kap. XI Sachgebiet A Abschnitt III 3b; Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz § 1; GG Art. 87 a. F. Abs. 1; ö. r. Erstattungsanspruch; ö. r. GoA; StVertrag Art. 26 Abs. 2
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BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
Beamtenrecht; Recht der ungerechtfertigten Bereicherung
Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -, Rechtsgrundlage für - bei Nichtigkeit der Berufung in das Beamtenverhältnis, Billigkeitsentscheidung; Rücknahme der Ernennung, Belassung der gezahlten Bezüge; -, Ermessen bei Entscheidung über Belassung der gezahlten Bezüge, tatsächliche Dienstleistung; Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge; -, Entscheidung über Belassung zuviel gezahlter Bezüge; -, Beschränkung auf Modalitäten der Rückzahlung
Die Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge richtet sich auch dann nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 52 Abs. 2 BeamtVG, wenn die Ernennung zurückgenommen worden ist.
Für die bei Rücknahme einer Ernennung zu treffende Ermessensentscheidung, ob die rechtsgrundlos gezahlten Bezüge belassen werden, stellt es ein sachgerechtes Kriterium dar, daß tatsächlich Dienst geleistet worden ist.
BeamtVG § 52 Abs. 2; BBesG § 12 Abs. 2; LBG NW § 14 (vgl. § 14 BBG); VwVfG NW § 49 a (vgl. § 48 Abs. 2 Satz 5 bis 8 VwVfG a. F., jetzt § 49 a VwVfG)
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BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
a) In dem Beitragsverfahren ist der säumige Wohnungseigentümer nur Antragsgegner und nicht zugleich auch Antragsteller.
b) Die fehlende Einladung eines Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung macht die gefaßten Beschlüsse allenfalls anfechtbar, nicht nichtig.
c) Der Ersteigerer einer Eigentumswohnung haftet für die Beitragsrückstände seines Vorgängers auch dann nicht, wenn der nach dem Eigentumswerwerb gefaßte Beschluß über die sie einbeziehende Jahresabrechnung bestandskräftig geworden ist.
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BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98
a) Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung.
b) § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG begründet einen Anspruch des Restitutionsberechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe von Nutzungen, die dieser aus Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen ab dem 1. Juli 1994 gezogen hat.
c) § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG kann auf andere Gebrauchsvorteile, etwa auf durch Eigennutzung erlangte Vorteile, nicht entsprechend angewendet werden.
d) Die Beschränkung der Herausgabepflicht auf gezogene Nutzungen aus Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse in § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ist verfassungsgemäß.
ZPO § 546 Abs. 1; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2
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BGH, 17.12.1998 - IX ZR 151/98
Der Verwalter im Konkurs eines Werkunternehmers ist an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts gebunden.
KO § 6
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BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 207/98
Wechselschichtzulage
Der Angestellte hat auch dann einen Anspruch auf die Wechselschichtzulage im Sinne von § 33 a Abs. 1 BAT, wenn er in der Früh- oder Spätschicht wegen Urlaub oder Krankheit keine Arbeitsleistung erbringt.
BAT § 33 a, § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 und 7
