Rechtsprechung zu § 299 BGB
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BGH, 19.12.2002 - VII ZR 440/01
a) Kann der Auftragnehmer wegen fehlender Vorunternehmerleistungen seine Leistungen nicht erbringen, genügt neben einer nach § 6 Nr. 1 VOB/ B etwa erforderlichen Behinderungsanzeige gemäß § 295 BGB ein wörtliches Angebot der Leistung, um den Annahmeverzug des Auftraggebers zu begründen.
b) Für ein wörtliches Angebot kann es genügen, daß der Auftragnehmer seine Mitarbeiter auf der Baustelle zur Verfügung hält und zu erkennen gibt, daß er bereit und in der Lage ist, seine Leistung zu erbringen.
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BSG, 17.11.1999 - B6 KA 14/99 R
Gründe: I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der klagenden Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) Niedersachsen Ansprüche gegen die beklagte Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung zahnärztlichen Honorars für die im Quartal IV/ 1989 erfolgte Behandlung von heilfürsorgeberechtigten ...
