Rechtsprechung zu § 305 BGB
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221
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253
BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02

Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage - Überraschende Vertragsklausel - Unklarheitenregel im Betriebs-rentenrecht - Vertragsanpassung nach den Grundsätzen einer Störung der Geschäftsgrundlage

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, ihre Aufwendungen als Arbeitgeberin für die Altersversorgung der Klägerin zu vermindern.

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222
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253
BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02

Eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt auch dann vor, wenn bereits bei Beginn des Dienstverhältnisses ein Ersatzanspruch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung oder Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses vereinbart wird (Abweichung von BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 8/ 87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703).

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34

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223
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253
BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 9/03

Altersgrenzenregelung - Vertragsauslegung - Überraschungsklausel

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis am 30. April 2001 geendet hat.

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224
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253
BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

Die in der Gliedertaxe (§ 7 I (2) a AUB 88) enthaltene Wendung "… Funktionsunfähigkeit … einer Hand im Handgelenk …" ist unklar (§§ 5 AGBG, 305c Abs. 2 BGB).

AUB 88 § 7 I (2) a; AGBG § 5; BGB § 305c Abs. 2

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225
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253
BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 332/02

Zur Substantiierung des Vortrages, eine Kaufpreisforderung sei durch Verrechnung erfüllt worden.

BGB §§ 362 Abs. 1, 433 Abs. 2

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226
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253
BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R

Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Medikamentengabe - sozialtherapeutische Wohngruppe - Betreuungsvertrag - Haushalt

Tatbestand: Der im Jahre 1929 geborene Kläger ist bei der beklagten Krankenkasse krankenversichert. Seit Mitte 1950 leidet er an einer chronischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis und bedarf der ständigen Aufsicht und Betreuung; Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch ...

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227
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253
BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02 - Preisbindung durch Franchisegeber II

Wirbt ein Franchisegeber, der Waren oder Dienstleistungen teils über ein Franchisesystem, teils über eigene Filialen vertreibt, unter Angabe fester Endverkaufspreise, ohne die Preisangaben auf die eigenen Filialen zu beschränken oder auf deren Unverbindlichkeit für die Franchisebetriebe hinzuweisen, so kann von dieser Werbung ein wirtschaftlicher Druck auf die Franchisenehmer zur Übernahme der beworbenen Preise ausgehen, der einer nach § 14 GWB verbotenen Preisbindung gleichkommt (Bestätigung von BGHZ 140, 342 - Preisbindung durch Franchisegeber I).

GWB § 14

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228
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253
BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02 - Apollo-Optik

1. Die in einem vom Franchisegeber formularmäßig verwendeten Franchisevertrag enthaltene Klausel, der Franchisegeber leite "Vorteile … zur Erreichung optimaler Geschäftserfolge" an die Franchisenehmer weiter, verpflichtet den Franchisegeber jedenfalls in ihrer nach § 5 AGBG (jetzt: § 305c Abs. 2 BGB) maßgeblichen "kundenfreundlichsten" Auslegung zur Weitergabe sämtlicher Einkaufsvorteile an die Franchisenehmer, die er in Rahmenvereinbarungen mit Lieferanten der von den Franchisenehmern zu beziehenden Waren für deren Einkäufe ausgehandelt hat. Mit dieser Vertragspflicht ist es nicht zu vereinbaren, wenn der Franchisegeber die Lieferanten durch geheimgehaltene Absprachen veranlaßt, den Franchisenehmern geringere als die in den Rahmenabkommen ausgehandelten Preisnachlässe zu gewähren und den Unterschiedsbetrag jeweils als "Differenzrabatt" an ihn, den Franchisegeber, abzuführen.

2. Die in einem vom Franchisegeber formularmäßig verwendeten Franchisevertrag enthaltene Klausel "Ohne daß ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt, kann … jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende dann kündigen, wenn das Vertrauensverhältnis ernsthaft gestört ist …" ist gemäß § 9 AGBG (jetzt: § 307 BGB) unwirksam.

AGBG § 5, § 9; BGB § 305c Abs. 2, § 307

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229
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253
BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02

Die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregelungen der §§ 74 ff HGB sind wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter (Subunternehmer) anzuwenden.

HGB § 74

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230
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253
BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

Der Auslegung einer Klausel im vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag, wonach auf das Arbeitsverhältnis bestimmte benannte Tarifverträge, an die der Arbeitgeber gebunden ist, Anwendung finden, als Gleichstellungsabrede steht die Unklarheitenregel (vgl. § 5 AGBG, nunmehr § 305c Abs. 2 i. V. m. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB n. F.) auch dann nicht entgegen, wenn dem Arbeitnehmer die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers unbekannt war.

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