Rechtsprechung zu § 305 BGB
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231
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241
BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98

Insolvenzschutz - Zeitwertfaktor - Dynamisierungspflicht

Tatbestand: Die Parteien streiten darum, inwieweit die dem Klägern zustehenden Betriebsrenten insolvenzgeschützt sind und ob der beklagte Pensions-Sicherungs-Verein für eine Dynamisierung der laufenden Versorgungsleistungen einstehen muß.

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232
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241
BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

Das Urlaubsentgelt als Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs des Arbeitnehmers gezahlt wird, ist ebenso wie dieses und im gleichen Umfang pfändbar (Fortführung BAG 11. Januar 1990 - 8 AZR 440/ 88 - BAGE 64, 6 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 11 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 57).

Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).

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233
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241
BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98

Zur Frage der Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen Ehegatten, wenn beide darauf Mittel angespart haben, sowie zur Frage eines Auskunftsanspruches über die Verwendung dieser Mittel nach der Trennung (Anschluß an BGH, Urteil vom 7. April 1966 II ZR 275/ 63 FamRZ 1966, 442).

BGB §§ 430, 741 ff., 1375 Abs. 2, 1379, 1384

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234
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241
BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

1. Die Pflicht eines Arbeitnehmers, eine erhaltene Zuwendung gemäß § 1 Abs. 5 TV-Zuwendung Arb-O vom 10. 12. 1990 "in voller Höhe" zurückzuzahlen bezieht sich auch auf die vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer.

2. Der Anspruch auf Rückzahlung einer Zuwendung verjährt nicht wie der Anspruch auf Rückzahlung eines Vorschusses gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 BGB in zwei Jahren, sondern gemäß § 195 BGB in 30 Jahren. Eine analoge Anwendung der Vorschriften über die kurze Verjährungsfrist scheidet aus.

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235
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241
BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99

Aufhebungsvertrag; Geschäftsgrundlage; Rentennachteile

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, den Kläger wieder einzustellen. Hilfsweise verlangt der Kläger den Ausgleich einer Rentenminderung.

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236
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241
BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99

Aufhebungsvertrag - Rentennachteile

Tatbestand: Der Kläger verlangt von der Beklagten den Ausgleich einer Rentenminderung.

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237
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241
EuGH, 17.02.2000 - C-156/97

Schiedsklausel - Kündigung eines Vertrages - Anspruch auf Rückzahlung von Vorschüssen

1. Die Van Balkom Non-Ferro Scheiding BV wird verurteilt, an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften 251 649 Euro zu zahlen, zuzüglich der ab 1. Mai 1995 auf diesen Betrag angefallenen Zinsen in Höhe der am ersten Werktag jedes Monats veröffentlichten Prozentsätze, die der Europäische Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit für seine Euro-Transaktionen anwendet.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Van Balkom Non-Ferro Scheiding BV trägt die Kosten des Verfahrens.

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238
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241
BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 144/99

Kürzung einer Überbrückungszahlung wegen Erstattung von Arbeitslosengeld an das Arbeitsamt

Der Arbeitgeber kann mit einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag rechtswirksam vereinbaren, daß er gegen ihn einen Anspruch auf Rückforderung einer Überbrückungszahlung hat, soweit er Erstattungsleistungen nach § 128 AFG an das Arbeitsamt erbringt; eine solche Vereinbarung ist nicht nach § 32 SGB I nichtig (Fortführung und Abgrenzung zu BAG 22. Juni 1989 - 8 AZR 761/ 87 - EzA AFG § 128 Nr. 2).

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239
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241
BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99

Aufhebungsvertrag - Befristungskontrollrecht

Ein Aufhebungsvertrag, der seinem Regelungsgehalt nach nicht auf die alsbaldige Beendigung, sondern auf eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist, bedarf zu seiner Wirksamkeit eines sachlichen Grunds im Sinne des Befristungskontrollrechts.

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240
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241
BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

Tatbestand: Die Klägerin, die an die Stelle der ehemaligen Treuhandanstalt getreten ist, nimmt die Beklagte, eine Produktionsfirma für Werkzeugmaschinen, wegen einer über die vereinbarte Dauer hinaus währenden Nutzung eines Grundstücks in Anspruch.

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