Rechtsprechung zu § 305b BGB
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BGH, 15.02.2007 - I ZR 40/04

a) Weist ein Konnossement den Charterer auf der Vorderseite deutlich hervorgehoben als Verfrachter aus, so geht dies als Individualvereinbarung der Benennung des Reeders als Verfrachter in den Konnossementsbedingungen (Identity-of-Carrier-Klausel) vor (Bestätigung von BGH, Urt. v. 5. 2. 1990 - II ZR 15/ 89, TranspR 1990, 163 und BGH, Urt. v. 4. 2. 1991 - II ZR 52/ 90, TranspR 1991, 243).

b) Eine im Konnossement zwischen Verfrachter und Befrachter vereinbarte Gerichtsstandsklausel bindet den Drittinhaber des Konnossements, soweit dieser nach dem anwendbaren nationalen Recht in die Rechte und Pflichten des Befrachters eingetreten ist oder der Gerichtsstandsklausel zugestimmt hat. Da Gerichtsstandsklauseln in Konnossementen im internationalen Seerecht als handelsüblich gelten, ist von einer Zustimmung auszugehen, wenn der Drittinhaber Rechte aus dem Konnossement geltend macht.

c) Eine im Konnossement zwischen Verfrachter und Befrachter vereinbarte Gerichtsstandsklausel entfaltet gegenüber dem Reeder nur Wirkung, wenn dieser an dem Konnossement mitgewirkt oder der Gerichtsstandsklausel nachträglich zugestimmt hat.

Brüssel-I-VO Art. 23 Abs. 1; AGBG a. F. § 4; BGB § 305b

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BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

Tatbestand: Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche für die Zeit von November 2004 bis Februar 2005 unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs.

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BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers für den Verkauf individuell zusammengestellter Einbauküchen an Verbraucher halten folgende Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand:

"Der Verkäufer ist zu vorzeitiger Lieferung berechtigt."

"Der Vertragspreis wird mit der Mitteilung, dass der Vertragsgegenstand zur Abholung am Geschäftssitz des Verkäufers bereit steht, fällig."

b) In solchen Kaufverträgen ist die Klausel "Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern" nicht nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam.

BGB §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 308 Nr. 1

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BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

Nachträgliche mündliche Individualvereinbarungen haben auch vor Schriftformklauseln in Formularverträgen über langfristige Geschäftsraummietverhältnisse Vorrang.

BGB §§ 566 a. F., 305 b, 307; AGBG §§ 4, 9

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BGH, 10.06.2008 - XI ZR 331/07

a) Erfasst der Sicherungszweck einer Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen auch den Fall, dass die schuldende GmbH in eine Krise gerät, so kann sich der haftende Bürge nicht auf eine das Eigenkapital der Gesellschaft sichernde Rückzahlungssperre berufen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Februar 1996 - IX ZR 245/ 94, WM 1996, 588, 590).

b) Fehlende Kenntnis von der Stellung des Darlehensgebers als Gesellschafter der darlehensnehmenden GmbH kann den Bürgen nur von dem spezifischen Risiko entlasten, das mit der Einordnung der Hauptschuld als eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen verbunden ist, steht jedoch nicht der Bürgenhaftung entgegen, wenn die Gesellschaft als Hauptschuldnerin vermögenslos wird und deswegen allgemein ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllt.

BGB § 767 Abs. 1

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BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 256/07

Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Gewährung von Wegestunden

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines 14. Monatsgehalts für die Jahre 2003 bis 2005 und zur Gewährung sogenannter Wegestunden.

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BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 987/06

Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von jährlich 14 Monatsgehältern. Darüber hinaus will die Klägerin festgestellt haben, dass die Beklagte zum 1. Januar 2004 und zum 1. Mai 2004 wirksam gewordene Tarifsteigerungen bei den Gehaltszahlungen zu ...

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BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 598/06

Anspruch auf 14. Monatsgehalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines restlichen 14. Monatsgehalts für das Jahr 2003.

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BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 596/06

Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von jährlich 14 Monatsgehältern. Darüber hinaus will die Klägerin festgestellt haben, dass die Beklagte zum 1. Januar 2004 und zum 1. Mai 2004 wirksam gewordene Tarifsteigerungen bei den Gehaltszahlungen zu ...

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BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 486/06

Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von jährlich 14 Monatsgehältern. Darüber hinaus will die Klägerin festgestellt haben, dass die Beklagte zum 1. Januar 2004 und zum 1. Mai 2004 wirksam gewordene Tarifsteigerungen bei den Gehaltszahlungen zu ...

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