Rechtsprechung zu § 306 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
85
BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
1. Der Arbeitsvertrag ist Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB.
2. In Formulararbeitsverträgen können zweistufige Ausschlussklauseln vereinbart werden. Die Mindestfrist für die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche beträgt drei Monate.
3. Ist die Ausschlussfrist zu kurz bemessen, benachteiligt sie den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam. Die Ausdehnung auf eine zulässige Dauer kommt nicht in Betracht. Es gilt dann allein das gesetzliche Verjährungsrecht.
4. Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts findet bei ausgehandelten Vertragsbedingungen eine Billigkeitskontrolle im Sinne einer allgemeinen, nicht auf die Besonderheiten des Falles bezogenen Angemessenheitsprüfung nach § 242 BGB nicht mehr statt.
von
85
BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Wirksamkeit und Auslegung einer vom Arbeitgeber vorformulierten Vereinbarung von Arbeit auf Abruf.
von
85
BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07
Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob Prämienansprüche des Klägers aus dem Jahr 2004 verfallen sind.
von
85
BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06
Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, das Gehalt der Klägerin entsprechend den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes für das Jahr 2004 zu erhöhen.
von
85
BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06
Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall
Tatbestand: Die Parteien streiten noch über Ansprüche auf Vergütung und auf Schadensersatz.
von
85
BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07 - Erdgassondervertrag
a) Die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas bildet sachlich einen eigenen Markt; ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie besteht nicht (Bestätigung von BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen).
b) Um die Billigkeit einer Erhöhung des Gaspreises darzulegen, muss der Gasversorger nicht dartun, dass er mit der Erhöhung eine bestehende marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht.
c) Auch im Individualprozess ist eine mehrdeutige Allgemeine Geschäftsbedingung im "kundenfeindlichsten" Sinne auszulegen, wenn diese Auslegung zur Unwirksamkeit der Klausel führt und dies dem Kunden günstiger ist.
d) Eine Klausel in einem Gassondervertrag, die den Gasversorger berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch seinen Vorlieferanten erfolgt, benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.
GWB § 19 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1, § 315 Abs. 1
von
85
BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06
Sieht ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag eine monatlich zu zahlende Leistungszulage unter Ausschluss jeden Rechtsanspruchs vor, benachteiligt dies den Arbeitnehmer unangemessen. Die Klausel ist unwirksam.
Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt
von
85
BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Widerbeklagte verpflichtet ist, vom Widerkläger übernommene Studiengebühren zurückzuzahlen.
von
85
BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06
AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf
Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz über einen Anspruch des Klägers wegen der entgangenen Nutzungsmöglichkeit eines ihm zur Privatnutzung zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeuges.
von
85
BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
Eine vom Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag aufgestellte Klausel, nach welcher der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragene Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne jede Rücksicht auf den Beendigungsgrund zurückzahlen muss, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen.
