Rechtsprechung zu § 306 BGB
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BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03 - Ausschreibungsgewinnerin
Entsprechend dem Schutzzweck des § 13 Satz 4 VgV a. F. ist der nach einem Vergabeverfahren geschlossene Vertrag nur dann nichtig, wenn ein unterlegener Bieter in seinen Informationsrechten verletzt ist und auf ein Nachprüfungsverfahren anträgt.
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BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 428/03
Aufhebungsvertrag
Tatbestand: Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. April 2002 befristet bis 30. September 2002 als Stewardess zu einem Bruttogehalt von monatlich 1. 645, 00 Euro beschäftigt. Sie ist seit dem Jahre 1996 regelmäßig während der Saison als Stewardess tätig gewesen. In einem Personalgespräch ...
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BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03
Aufhebungsvertrag
Tatbestand: Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. April 2002 befristet bis 31. Oktober 2002 als Stewardess zu einem Bruttogehalt von monatlich 1. 645, 00 Euro beschäftigt. Sie ist seit dem Jahre 1996 regelmäßig während der Saison als Stewardess tätig gewesen. In einem Personalgespräch vom ...
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BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 328/03
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Tatbestand: Die Parteien streiten um die Zahlung einer Vertragsstrafe.
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BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
1. Zwar sind Vertragsstrafenabreden in Formularverträgen nach § 309 Nr. 6 BGB generell unzulässig; in formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz BGB jedoch die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden. Die Unwirksamkeit solcher Vereinbarungen kann sich aber auf Grund einer unangemessenen Benachteiligung ergeben (§ 307 Abs. 1 BGB).
2. Ist eine Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag zu hoch, kommt eine geltungserhaltende Reduktion grundsätzlich nicht in Betracht.
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BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Tatbestand: Die Parteien streiten um die Zahlung einer Vertragsstrafe.
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BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03
Nachdem § 18 BetrAVG in der Fassung vom 19. Dezember 1974 aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 (BVerfGE 98, 365 ff.) mit Ablauf des 31. Dezember 2000 unwirksam geworden ist, findet § 44a VBLS a. F. für die Berechnung der Versicherungsrente keine Anwendung mehr. Stattdessen ist für die Berechnung von Versicherungsrenten, die spätestens am 31. Dezember 2001 begonnen haben (§ 76 VBLS in der Neufassung zum 1. Januar 2001), die Regelung des § 18 BetrAVB in der Fassung vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1914, in Kraft getreten am 1. Januar 2001) heranzuziehen.
Durch die Anwendung der Ruhensbestimmungen des § 18 Abs. 2 Nr. 5 BetrAVG n. F. i. V. m. §§ 65 Abs. 7 und 101 Abs. 4 VBLS a. F., werden die betroffenen Versicherten nicht unangemessen benachteiligt.
BetrAVG § 18 i. d. F. vom 21. Dezember 2000 (gültig ab 1. Januar 2001); VBLS § 65 Abs. 7 i. d. F. der 31. Satzungsänderung vom 11. Mai 1998; VBLS § 101 Abs. 4 i. d. F. der 37. Satzungsänderung vom 21. Juli 2000
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BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03
Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung
Eine am Arbeitsplatz geschlossene arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarung ist kein Haustürgeschäft i. S. d. § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB n. F. Der Arbeitnehmer ist deshalb nicht zum Widerruf seiner Erklärung nach §§ 312, 355 BGB n. F. berechtigt.
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BGH, 03.05.2002 - V ZR 246/01
a) Die Nutzung eines mit staatlicher Billigung entgeltlich übernommenen Wohngebäudes auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages kann eine Einbeziehung in die sachenrechtliche Bereinigung rechtfertigen.
b) § 29 Abs. 3 SachenRBerG beschränkt bei einer Rechtsnachfolge auf der Nutzerseite nicht die Einredemöglichkeiten des Grundstückseigentümers, sondern erstreckt die auch für Rechtsnachfolger geltenden Regelungen in § 29 Abs. 1, 2 SachenRBerG auf hiervon nicht erfaßte Fallgestaltungen, enthält also einen zusätzlichen Einredetatbestand.
SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. e, § 29 Abs. 3
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BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 568/00
Tarifvertraglicher Einstellungsanspruch
Der Anspruch nach der Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2a MTA auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes setzt voraus, daß zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung ein freier zu besetzender Arbeitsplatz vorhanden ist.
