Rechtsprechung zu § 307 BGB
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BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02
Jede vertragliche Abweichung von der VOB/ B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, welches Gewicht der Eingriff hat.
AGBG § 9
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BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03
Zur Frage, ob beim Beitritt eines Vermögensanlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds eine in dem Prospekt der aufnehmenden Gesellschaft enthaltene Klausel Vertragsbestandteil wird, die eine Haftungsbegrenzung (hier: Verkürzung der Verjährungsfrist) auch zugunsten der beim Vertrieb der Vermögensanlage tätig gewordenen selbständigen Unternehmer vorsieht.
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BGH, 14.11.2003 - V ZR 144/03
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der bei einem investiven Verkauf eines Grundstücks der Käufer nicht nur den fest vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat, sondern den Verkäufer auch von weitergehenden Entschädigungsansprüchen eines Restitutionsberechtigten freistellen muß, unterliegt der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff AGBG.
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BGH, 29.10.2003 - IV ZR 38/03
Im Hinblick auf § 178 e VVG sind die Vorschriften des § 21 Abs. 1 b) Nr. 1 und c) sowie Abs. 2 der Satzung der Krankenversorgung des Bundesbahnbeamten unwirksam, soweit danach der Verlust des Anspruchs auf Ruhegehalt das Ende der Mitgliedschaft bei der Beklagten zur Folge hat.
VVG § 178 e
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BGH, 24.07.2003 - IX ZB 4/03
Der vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellte Abwickler war auch schon vor der Einführung des § 37 Abs. 2 KWG durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz (BGBl. I 2002, S. 2010) zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des unerlaubte Bankgeschäfte betreibenden Unternehmens befugt. Dies gilt selbst dann, wenn das Unternehmen neben den unerlaubten Bankgeschäften auch Geschäfte betreibt, auf die sich der Aufgabenbereich des Abwicklers nicht erstreckt.
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BGH, 18.06.2003 - VIII ZR 240/02
§ 573 c Abs. 4 BGB ist auf Formularklauseln in einem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag, die hinsichtlich der Kündigungsfristen die damalige gesetzliche Regelung wörtlich oder sinngemäß wiedergeben, nach Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB nicht anzuwenden.
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BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99
Vermag sich eine Partei an ein Geschehen nicht zu erinnern, kann sie dazu gleichwohl eine ihr günstige Behauptung unter Zeugenbeweis stellen, wenn sie hinreichende Anhaltspunkte dafür vorträgt, daß der Zeuge - anders als sie selbst - das notwendige Wissen hat.
Zur Annahme eines auf einen freien Willensentschluß hindeutenden und ein Handeln allein aus emotionaler Verbundenheit widerlegenden Eigeninteresses des finanziell kraß überforderten Bürgen an dem verbürgten Darlehen seiner Lebensgefährtin genügt, daß eine rechtliche Beteiligung des Bürgen an dem finanzierten Objekt konkret vorgesehen ist. Das trifft insbesondere zu, wenn bei Übernahme der Bürgschaft der Entwurf eines notariellen Vertrags vorliegt, durch den der Bürge hälftiges Miteigentum an dem Objekt erhalten soll.
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BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
Eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - kann sich aus dem Zusammenwirken zweier Formularklauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist (Bestätigung von BGHZ 127, 245, 253 f.).
AGBG § 9
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BGH, 19.03.2003 - IV ZR 283/02
Stellt sich die Ausschüttung von Streßhormonen im Verlauf eines Unfallgeschehens mit der Folge einer Aortendissektion als normale, unwillkürlich und automatisch ablaufende körperliche Reaktion dar, liegt keine psychische Reaktion i. S. des § 2 IV AUB 88 vor.
AUB 88 § 2 IV
