Rechtsprechung zu § 308 BGB
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BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 424/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
Tatbestand: Die Parteien streiten um die zutreffende Vergütung der Klägerin.
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BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 427/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
Tatbestand: Die Parteien streiten um die zutreffende Vergütung der Klägerin.
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BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
Tatbestand: Die Parteien streiten um die zutreffende Vergütung der Klägerin.
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BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
Tatbestand: Die Parteien streiten um die zutreffende Vergütung der Klägerin.
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BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02
Wie im Wohnraummietrecht führt auch in Formularmietverträgen über Geschäftsräume die Kombination einer Endrenovierungsklausel mit einer solchen über turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen wegen des dabei auftretenden Summierungseffekts zur Unwirksamkeit beider Klauseln (im Anschluß an BGH, Urteile vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/ 02 - NJW 2003, 2234, 2235; und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/ 02 - NZM 2003, 755).
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BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04
a) Eine bankinterne Anweisung an nachgeordnete Geschäftsstellen stellt keine vorformulierte Vertragsbedingung dar, die die Bank als Verwender ihren Kunden stellt.
b) Die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen finden nach § 306 a BGB auf bankinterne Anweisungen jedenfalls dann Anwendung, wenn damit die Absicht verfolgt wird, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu vermeiden, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB zu entgehen und ebenso effizient wie bei der Stellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen eine AGB-rechtlich unzulässige Gebühr zu erheben.
c) Der Zahlstelle (Schuldnerbank) steht bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Deckung im Einzugsermächtigungsverfahren gegen ihren Kunden auf vertraglicher Grundlage keine als (Teil-) Schadensersatz deklarierte Gebühr zu.
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BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04
Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit
Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung.
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BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03
Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe
§ 27 Abs. 3 BMT-G II, nach dem ein Arbeiter in eine niedrigere Vergütungsgruppe eingewiesen werden kann, wenn betriebliche Gründe, Arbeitsmangel oder ein an anderer Stelle dringend notwendiger Bedarf eine entsprechende Personalumsetzung vorübergehend erforderlich machen, ist mit unabdingbarem Kündigungsschutz vereinbar und damit wirksam.
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BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03
Nachdem § 18 BetrAVG in der Fassung vom 19. Dezember 1974 aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 (BVerfGE 98, 365 ff.) mit Ablauf des 31. Dezember 2000 unwirksam geworden ist, findet § 44a VBLS a. F. für die Berechnung der Versicherungsrente keine Anwendung mehr. Stattdessen ist für die Berechnung von Versicherungsrenten, die spätestens am 31. Dezember 2001 begonnen haben (§ 76 VBLS in der Neufassung zum 1. Januar 2001), die Regelung des § 18 BetrAVB in der Fassung vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1914, in Kraft getreten am 1. Januar 2001) heranzuziehen.
Durch die Anwendung der Ruhensbestimmungen des § 18 Abs. 2 Nr. 5 BetrAVG n. F. i. V. m. §§ 65 Abs. 7 und 101 Abs. 4 VBLS a. F., werden die betroffenen Versicherten nicht unangemessen benachteiligt.
BetrAVG § 18 i. d. F. vom 21. Dezember 2000 (gültig ab 1. Januar 2001); VBLS § 65 Abs. 7 i. d. F. der 31. Satzungsänderung vom 11. Mai 1998; VBLS § 101 Abs. 4 i. d. F. der 37. Satzungsänderung vom 21. Juli 2000
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BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02
a) Privatrechtliche städtebauliche Verträge, mit denen Grundstücke zur Deckung des Wohnbedarfs an Ortsansässige veräußert werden ("Einheimischenmodelle"), unterliegen - jedenfalls bei Vertragsschluß vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen am 31. Dezember 1994 - nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG, sondern sind an dem - jetzt in § 11 Abs. 2 BauGB geregelten - Gebot angemessener Vertragsgestaltung zu messen.
b) Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung ermöglicht nicht nur eine Kontrolle des vertraglichen Austauschverhältnisses, sondern auch eine Überprüfung der einzelnen Vertragsklauseln. Hierbei erlangen - unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlage bei Einheimischenmodellen - auch die den §§ 9 bis 11 AGBG zugrundeliegenden Wertungen Bedeutung. Es ist jedoch - weitergehend als nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - eine Kompensation von Vertragsklauseln, die für sich genommen unangemessen sind, durch vorteilhafte Bestimmungen im übrigen Vertrag möglich.
c) Eine Regelung bei Verkauf eines Grundstücks im Rahmen eines Einheimischenmodells, die die Käufer im Fall einer Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluß zur Abführung der Differenz zwischen Ankaufspreis und Bodenwert verpflichtet, stellt keine unangemessene Vertragsgestaltung dar. Die Gemeinde hat jedoch bei ihrer Ermessensentscheidung über die Einforderung des Mehrerlöses auch die persönlichen Verhältnisse der Käufer zu berücksichtigen.
