Rechtsprechung zu § 311 BGB
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BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02
Allein der Umstand, daß die vom gewerblichen Vermieter verlangte Betriebskostenvorauszahlung die später entstandenen Kosten deutlich unterschreiten, führt noch nicht zur Annahme einer Verletzung der Aufklärungspflicht. Eine solche ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die einen Vertrauenstatbestand beim Mieter begründen, zu bejahen (im Anschluß an BGH Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/ 03 - NJW 2004, 1102).
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BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung"
1. Ein Irrtum über die sozialrechtlichen Folgen einer vertraglichen Vereinbarung ist kein Inhaltsirrtum, der zur Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt.
2. Ein Anspruch auf vorzeitige Altersrente nach Altersteilzeit besteht nach § 237 SGB VI nur dann, wenn die "Altersteilzeitvereinbarung" die Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 Nr. 2 ATG erfüllt. Danach muss die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert werden. Eine völlige Freistellung von der Arbeitsleistung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
3. In dem Angebot eines Arbeitgebers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses liegt gegenüber dem Arbeitnehmer die Erklärung, er könne bei Annahme dieses Angebots einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente wegen Altersteilzeit erwerben.
4. Wird der Arbeitnehmer durch die objektiv falsche Erklärung seines Arbeitgebers über die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente nach Altersteilzeit zum Abschluss einer "Altersteilzeitvereinbarung" veranlasst, kann er verlangen so behandelt zu werden, als ob die "Altersteilzeitvereinbarung" nicht zustande gekommen wäre.
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BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 157/03
Zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer Staffelmiete, die während des Laufs einer Mietpreisbindung für die Zeit nach ihrer Beendigung geschlossen wird.
MHG § 10 Abs. 2
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BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02
Anrechnung einer Zulage auf kommende Lohnerhöhungen
Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach der übertarifliche Zulagen auf "kommende" Lohnerhöhungen anrechenbar sind, beschränkt das Anrechnungsrecht des Arbeitgebers auf den Zeitraum bis zur erstmöglichen Umsetzung der Erhöhung.
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BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02
a) Wer einen anderen allein auf steuerliche Vorteile einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung hinweist, haftet ihm bei einem Fehler grundsätzlich nur für den ausgebliebenen Steuervorteil und nicht für einen ausgebliebenen Unternehmenserfolg.
b) In den Schutzbereich von (vor-) vertraglichen Pflichten zur richtigen Darstellung der Vorteile und Risiken einer Gesellschaftsbeteiligung werden in der Regel nachträglich auch Dritte einbezogen, sobald der Hinweisgeber erfährt, daß sie in Abstimmung mit dem Erstinteressenten möglicherweise an seiner Stelle in das Anlagevorhaben eintreten werden. Solchen Dritten gegenüber kann der Hinweisgeber auch für Fehler und Versäumnisse aus der Unterrichtung des Erstinteressenten haften, die für die Entschlußbildung der Dritten fortwirken.
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BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02
Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer
1. Beim Zeitwertfaktor nach § 2 Abs, 1 BetrAVG kommt es nicht nur auf die ruhegeldfähige Beschäftigungszeit, sondern auf die gesamte Betriebszugehörigkeit einschließlich der Berufsausbildung an.
2. Ersatzkassen zählen zu den Sozialversicherungsträgern und haben deshalb die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Gebote rechtfertigen es, auch eine planmäßige Überversorgung abzubauen und die Zusatzversorgung auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückzuführen.
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BVerwG, 30.04.2002 - 4 B 72.01
Rechtsweg; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Verschulden bei Vertragsabschluss; culpa in contrahendo; Vorhaben- und Erschließungsplan.
Für Ansprüche aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (culpa in contrahendo) aus Gründen, die typischerweise auch Gegenstand eines Amtshaftungsanspruchs sein können, sind die ordentlichen Gerichte zuständig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 60/ 84 - NJW 1986, 1109).
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BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 8/01
Übernahme eines Arbeitnehmers durch die BfA gemäß Art II § 15d SGB 4
Tatbestand: Der am 11. Mai 1953 geborene Kläger war seit 1970 bei der Deutschen Angestellen Krankenkasse (DAK) beschäftigt. Seit dem 1. Juni 1988 überprüfte er Arbeitgeber hinsichtlich der Abführung der Sozialbeiträge. Er bezog zuletzt bei der DAK ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von DM 7. 142, 00. ...
