Rechtsprechung zu § 311a BGB
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BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 600/04
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeit?
§ 61 InsO gewährt nur einen Anspruch auf das negative Interesse.
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BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07
Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung
Der Arbeitgeber kann nach § 8 Abs. 4 TzBfG die Zustimmung zu einem Verringerungsverlangen verweigern, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein solches Verweigerungsrecht besteht, wenn die gewünschte Arbeitszeitreduzierung eine erhebliche Störung des im Betrieb praktizierten Arbeitszeitsystems bewirkt, weil der Arbeitgeber entweder den Arbeitnehmer, der den Teilzeitwunsch äußert, oder andere mittelbar betroffene Arbeitnehmer nicht mit der gesamten Arbeitszeit einsetzen kann. Diese Störung ist schon deshalb erheblich, weil der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommen kann und infolgedessen ua. Annahmeverzugsansprüche entstehen können.
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BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06
Verringerungsanspruch - Arbeitszeit
Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Verringerung der Arbeitszeit.
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BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung
Verlangt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Zustimmung zur befristeten Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, so liegt kein wirksames Verringerungsverlangen iSd. § 8 Abs. 1, Abs. 2 TzBfG vor, das die Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 bis Abs. 5 TzBfG auslöst.
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BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06
a) Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.
b) Zur Abgrenzung zwischen einem "Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.
c) Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.
BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
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BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06
Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit
Die sich aus dem Betriebsrentengesetz ergebende Pflicht zur Entgeltumwandlung ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
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BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs. 7 MTV Einzelhandel NRW
Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf vertragliche Erhöhung ihrer regelmäßigen Arbeitszeit. Die Klägerin ist seit Juni 1997 in einer D Filiale der Beklagten als Verkäuferin, zuletzt mit einer vertraglichen Arbeitszeit von 13 Wochenstunden beschäftigt. Die Parteien ...
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BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs. 7 MTV Einzelhandel NRW
Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf vertragliche Erhöhung ihrer regelmäßigen Arbeitszeit. Die Klägerin ist seit dem 1. Oktober 1995 in einer D Filiale der Beklagten als Verkäuferin, zuletzt mit einer vertraglichen Arbeitszeit von 19, 5 Wochenstunden beschäftigt. ...
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BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 606/05
Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch
Tatbestand: Die Parteien streiten über den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Beklagte, über die Weiterbeschäftigung und hilfsweise über die Wiedereinstellung der Klägerin.
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BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.
b) Tiere, die verkauft werden, sind nicht generell als "gebraucht" anzusehen. Ein Tier, das im Zeitpunkt des Verkaufs noch jung (hier: sechs Monate altes Hengstfohlen) und bis zum Verkauf nicht benutzt (hier: als Reittier oder zur Zucht verwendet) worden ist, ist nicht "gebraucht".
c) Sachen oder Tiere, die nach objektiven Maßstäben noch neu sind, können durch einen Unternehmer an einen Verbraucher nicht mit der vereinbarten Beschaffenheit "gebraucht" verkauft werden, um eine Abkürzung der Verjährung von Mängelansprüchen des Verbrauchers zu ermöglichen.
d) Für die Frage, ob der Rücktritt des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache nach § 218 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB wirksam ist, ist entscheidend, ob der Rücktritt erklärt wird, bevor der - bestehende oder hypothetische - Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis kommt es nicht an (Bestätigung des Senatsurteils vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/ 05).
e) Ansprüche des Käufers aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis unterliegen nicht der Verjährung nach § 438 Abs. 1, 2 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.
BGB §§ 90a, 195, 199, 218, 309 Nr. 7, 326, 346, 347, 437, 438, 474, 475
