Rechtsprechung zu § 312 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
45
BGH, 28.10.2003 - X ZR 178/02

a) Die Qualifikation einer Verbraucherausstellung als Freizeitveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG (jetzt § 312 Abs. 1 Nr. 2 BGB) setzt voraus, daß Freizeitangebote und Verkaufsangebote derart organisatorisch miteinander verwoben sind, daß der Kunde im Hinblick auf die Ankündigung und die Durchführung der Veranstaltung in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung versetzt wird und sich dem auf einen Geschäftsabschluß gerichteten Angebot nur schwer entziehen kann (im Anschluß an BGH, Urt. 10. 7. 2002 - VIII ZR 199/ 01, NJW 2002, 3100).

b) Die Richtlinie 85/ 577/ EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gibt keine Veranlassung, ohne Rücksicht auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung formulierten Kriterien jede Verbrauchermesse oder Verbraucherausstellung als Freizeitveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG (jetzt § 312 Abs. 1 Nr. 2 BGB) zu qualifizieren.

BGB § 312 Abs. 1 Nr. 2, HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 2

Volltext bei lexetius.com

2
von
45
BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

Eine am Arbeitsplatz geschlossene arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarung ist kein Haustürgeschäft i. S. d. § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB n. F. Der Arbeitnehmer ist deshalb nicht zum Widerruf seiner Erklärung nach §§ 312, 355 BGB n. F. berechtigt.

Volltext bei lexetius.com

3
von
45
BGH, 10.01.2006 - XI ZR 169/05

a) Das Widerrufsrecht eines Verpfänders gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB hängt nicht von der Verbrauchereigenschaft des persönlichen Schuldners oder einer auf diesen bezogenen Haustürsituation ab (Abweichung von BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - IX ZR 56/ 95, BGHZ 139, 21).

b) Zu den Voraussetzungen des § 312f Satz 2 BGB, wenn der persönliche Schuldner seine Ehefrau bittet, zur Abgabe einer Verpfändungserklärung aus der gemeinsamen Wohnung in seine Geschäftsräume zu kommen.

BGB §§ 312, 312f, 1204

Volltext bei lexetius.com

4
von
45
BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

Verträge über den Bau von Immobilien fallen in den Anwendungsbereich von § 312 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. November 1998 - VII ZR 424/ 97, BauR 1999, 257 = ZfBR 1999, 152).

An die Stelle einer nach § 3 Abs. 2, § 12 MaBV i. V. mit § 134 BGB nichtigen Zahlungsvereinbarung tritt als Ersatzregelung weder der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV noch § 632 a BGB, sondern § 641 Abs. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/ 99, BGHZ 146, 250).

Leistet der Erwerber vor Fälligkeit der Werklohnforderung Zahlungen, durch deren Entgegennahme der Unternehmer gegen das Verbot des § 3 MaBV verstößt, so steht dem bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch des Erwerbers § 813 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht entgegen.

§ 813 Abs. 2 BGB greift jedoch ein, soweit es des Rückforderungsanspruchs nicht bedarf, weil der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers im Einzelfall schon verwirklicht ist.

BGB § 134, § 312, § 632 a, § 641 Abs. 1, § 813 Abs. 2; Richtlinie 85/ 577/ EWG Art. 3 Abs. 2, Art. 8; MaBV § 3 Abs. 2, § 12

Volltext bei lexetius.com

5
von
45
BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.

BGB §§ 312 Abs. 2, 355 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

6
von
45
BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

Zur Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln und zu einer Haustürsituation bei einem Rechtsgeschäft, das der Vorbereitung einer Existenzgründung dient (Fortführung der Grundsätze des Senatsbeschlusses BGHZ 162, 253).

BGB §§ 13, 14, 312

Volltext bei lexetius.com

7
von
45
BGH, 02.05.2007 - XII ZR 109/04

Zum Widerrufsrecht eines Angestellten, der an seinem Arbeitsplatz zum Abschluss eines Bürgschafts- oder Schuldmitübernahmevertrages für Verbindlichkeiten seines Arbeitgebers bestimmt worden ist.

BGB § 312 Abs. 1 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

8
von
45
BGH, 13.06.2006 - XI ZR 94/05

Die durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23. Juli 2002 eingeführten Widerrufsregelungen für Verbraucherverträge sind nur anwendbar auf Haustürgeschäfte, die nach dem 1. August 2002 abgeschlossen worden sind, und auf andere Schuldverhältnisse, die nach dem 1. November 2002 entstanden sind. Art. 229 § 9 EGBGB (Überleitungsvorschrift zum OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23. Juli 2002) ist lex specialis zu Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB (Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001).

EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2, § 9; BGB §§ 312, 355, § 495 Abs. 1 (in der seit dem 1. August 2002 geltenden Fassung)

Volltext bei lexetius.com

9
von
45
BFH, 25.01.2001 - II R 22/98

Schließen künftige gesetzliche Erben einen Vertrag gemäß § 312 Abs. 2 BGB, wonach der eine auf seine künftigen Pflichtteils- (ergänzungs) ansprüche gegen Zahlung eines Geldbetrages verzichtet, stellt die Zahlung eine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974 dar. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Zuwendungsempfängers (Verzichtenden) zum künftigen Erblasser.

ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

10
von
45
BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

a) Der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen.

b) Arbeitsplatz i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a. F. (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist nur derjenige des Verbrauchers.

c) Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 HWiG (§ 312f Satz 2 BGB), wenn der Bürge seine Bürgschaftserklärung am Arbeitsplatz des persönlichen Schuldners abgibt.

BGB §§ 134, 399 Alt. 2; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a. F., § 5 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht