Rechtsprechung zu § 312 BGB
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BGH, 15.11.2004 - II ZR 375/02
Das Merkmal der "Privatwohnung" erfaßt auch Gestaltungen, in denen eine von dem Direktvertreiber gewonnene Privatperson ihre Wohnung als Verhandlungsort zur Verfügung stellt.
Wird ein Darlehensvertrag in einer Haustürsituation geschlossen, so wird das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers durch eine Umschuldung nach Ablauf der Zinsfestschreibung nicht berührt.
HaustürWG a. F. § 1 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 312 Abs. 1 Satz 1, § 488; BGB a. F. § 607
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BGH, 18.04.2005 - II ZR 224/04
Eine Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfüllt dann nicht die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 HaustürWG, wenn aufgrund der Anordnung der Unterschriftszeilen auf dem Vertragsformular, das zugleich die Belehrung enthält, unklar ist, ob die Widerrufsfrist mit der Unterzeichnung durch den Verbraucher, mit der Gegenzeichnung durch den Unternehmer oder mit der Aushändigung der Urkunde an den Verbraucher zu laufen beginnt.
HaustürWG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1; BGB §§ 312, 355 Abs. 2 n. F.
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BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 428/03
Aufhebungsvertrag
Tatbestand: Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. April 2002 befristet bis 30. September 2002 als Stewardess zu einem Bruttogehalt von monatlich 1. 645, 00 Euro beschäftigt. Sie ist seit dem Jahre 1996 regelmäßig während der Saison als Stewardess tätig gewesen. In einem Personalgespräch ...
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BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03
Aufhebungsvertrag
Tatbestand: Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. April 2002 befristet bis 31. Oktober 2002 als Stewardess zu einem Bruttogehalt von monatlich 1. 645, 00 Euro beschäftigt. Sie ist seit dem Jahre 1996 regelmäßig während der Saison als Stewardess tätig gewesen. In einem Personalgespräch vom ...
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BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03
Widerruf eines Aufhebungsvertrags
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und eines Aufhebungsvertrages.
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BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03
Schuldversprechen - Inhaltskontrolle
1. Für selbständige - auch als abstrakt oder konstitutiv bezeichnete - Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB, die bis zum 31. Dezember 2001 erklärt worden sind, galt das AGB-Gesetz. Die Bereichsausnahme "auf dem Gebiet des Arbeitsrechts" in § 23 Abs. 1 AGB-Gesetz fand keine Anwendung.
2. Wenn in derartigen Schuldversprechen oder -anerkenntnissen die Möglichkeit ausgeschlossen worden war, geltend zu machen, der ihnen zugrunde liegende Anspruch bestehe nicht, lag darin eine Abweichung von Regeln des Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 Abs. 2, § 821 BGB). Ein derartiger Ausschluss stellt sich als unangemessene Benachteiligung dar und ist deshalb unzulässig (§ 9 Abs. 1 AGB-Gesetz, nunmehr § 307 Abs. 1 BGB).
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BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags sowie über vom Kläger - zum Teil hilfsweise - erhobene Ansprüche auf Beschäftigung, Wiedereinstellung und Schadensersatz.
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BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04
Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag
Die Arbeitsvertragsparteien können das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wirksam durch Aufhebungsvertrag auflösen, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Dies gilt auch dann, wenn eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zwischengeschaltet ist.
Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch wegen gesetzwidriger Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a BGB unwirksam, wenn zugleich ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer vereinbart oder zumindest verbindlich in Aussicht gestellt wird.
Wird ein Arbeitnehmer von einer Auffanggesellschaft nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu verschlechterten Arbeitsbedingungen eingestellt, liegt hierin noch keine Umgehung des § 613a BGB, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen sachlich gerechtfertigt ist.
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BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
1. Der Arbeitsvertrag ist Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB.
2. In Formulararbeitsverträgen können zweistufige Ausschlussklauseln vereinbart werden. Die Mindestfrist für die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche beträgt drei Monate.
3. Ist die Ausschlussfrist zu kurz bemessen, benachteiligt sie den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam. Die Ausdehnung auf eine zulässige Dauer kommt nicht in Betracht. Es gilt dann allein das gesetzliche Verjährungsrecht.
4. Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts findet bei ausgehandelten Vertragsbedingungen eine Billigkeitskontrolle im Sinne einer allgemeinen, nicht auf die Besonderheiten des Falles bezogenen Angemessenheitsprüfung nach § 242 BGB nicht mehr statt.
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BGH, 04.07.2002 - I ZR 81/00
Tatbestand: Die Beklagte befaßt sich mit der Durchführung von Dachreparaturen und Fassadenverkleidungen. Am 13. Januar 1999 suchte einer ihrer Mitarbeiter einen Hauseigentümer unangemeldet in dessen Wohnhaus auf und bot ihm eine Fassadenplatten-Reinigung an. Auf dem von dem Mitarbeiter der ...
