Rechtsprechung zu § 320 BGB
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BGH, 26.03.2003 - XII ZR 167/01

Zur Berücksichtigung eines Leistungsverweigerungsrechts des Mieters bei Mängeln der Mietsache.

BGB §§ 537 a. F., 320

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BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

Zur Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.

AGBG § 9 Ba, Ca, Cc, Cf, Cg, Ci, Cj, § 11 Nr. 10 e, § 11 Nr. 10 f

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BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

Ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wegen eines Mangels der Schriftform nichtig, kann der Entleiher Sozialversicherungsbeiträge, die er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verleihers zum Ausgleich der diesem obliegenden Zahlungspflicht an die Kasse geleistet hat, der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Bereicherungsforderung nicht anspruchsmindernd entgegensetzen (Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz).

BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, § 818 Abs. 2, Abs. 3; InsO § 39 Abs. 1, § 95 Abs. 1; AÜG § 12 Abs. 1 Satz 1; SGB IV § 28e Abs. 2 Satz 1

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BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05

Der Mieter kann den Erfüllungsanspruch aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann noch geltend machen, wenn eine Minderung nach § 536 b BGB ausgeschlossen ist.

Erfüllungsansprüche sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Mietvertragsparteien einen bestimmten, bei Überlassung vorhandenen (schlechten) Zustand der Mietsache als vertragsgemäß vereinbart haben.

BGB § 536 b

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BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.

ZPO § 592 Satz 1; BGB § 535 Abs. 2

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BGH, 14.04.2005 - VII ZR 14/04

Die VOB/ B enthält für das Preisanpassungsverlangen keine zeitliche Begrenzung. Die Vertragspartner sind gehalten, das Preisanpassungsverlangen möglichst beschleunigt geltend zu machen. Das Recht auf Preisanpassung kann nach den allgemeinen Grundsätzen verwirkt werden.

VOB/ B § 2 Nr. 3 Abs. 2

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BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

Scheitert die Fertigstellung des Werkes nur daran, daß die vom Unternehmer angebotene Mängelbeseitigung nicht angenommen wird, kann der Unternehmer auf Werklohn nach Empfang der Gegenleistung klagen.

BGB § 322 Abs. 2

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BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00

1. Die folgende Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: "Der amtierende Notar wird angewiesen, den Antrag auf Umschreibung des Eigentums erst dann zu stellen, wenn der in bar zu entrichtende Kaufpreis … voll gezahlt ist." benachteiligt den Klauselgegner hinsichtlich der Pflicht zur Vorleistung unangemessen und ist daher wegen eines Verstoßes gegen das AGBG unwirksam.

2. Der Erwerber kann mit einem Schadensersatzanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum aufrechnen oder den Erwerbspreis mindern, wenn der Bauträger als alleiniger Eigentümer durch die endgültige Verweigerung der Nachbesserung zu erkennen gibt, daß er nicht bereit ist, an der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche mitzuwirken.

AGBG § 9 Abs. 1 Bm, Abs. 2 Nr. 1; BGB §§ 634 Abs. 1, 635

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BGH, 28.01.2000 - V ZR 252/98

Tatbestand: Durch notariellen Vertrag vom 23. November 1989 übertrug der Kläger der Beklagten, seiner Tochter, "im Wege vorweggenommener Erbfolge" das Erbbaurecht an einem Grundstück in W., N. Weg, bebaut mit einem Wohnhaus, in dem der Kläger mit seiner Ehefrau und die Beklagte mit ihrer Familie ...

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BGH, 26.06.2008 - IX ZR 144/05

Macht die künftige Insolvenzschuldnerin die global an ihre Bank abgetretenen (künftigen) Forderungen gegen ihre Auftraggeber dadurch werthaltig, dass sie die geschuldeten Arbeitsleistungen durch ihre Arbeitnehmer erbringen lässt, ist die Werthaltigmachung der abgetretenen Forderungen als kongruente Deckung anfechtbar.

InsO §§ 129, 130

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