Rechtsprechung zu § 321 BGB
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BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99 - Vorleistungspflicht

a) Ein Normadressat, der seine Leistungen nicht ausschließlich durch Tochterunternehmen anbietet, darf die über sein Tochterunternehmen geworbenen Kunden im Verhältnis zu anderen Kunden grundsätzlich nicht ungleich behandeln.

b) Eine in AGB festgelegte Vorleistungspflicht benachteiligt dann unangemessen, wenn mit ihr nicht lediglich sichergestellt werden soll, daß der Unternehmer sein Entgelt erhält, ehe er unwiederbringlich seine Leistung erbracht und jedes Druckmittel verloren hat.

GWB § 20 Abs. 1; AGBG § 9; BGB n. F. § 307

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BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

Zur Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.

AGBG § 9 Ba, Ca, Cc, Cf, Cg, Ci, Cj, § 11 Nr. 10 e, § 11 Nr. 10 f

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BGH, 17.12.1998 - I ZR 106/96

Zur Frage der Wirksamkeit der vom Franchisenehmer ausgesprochenen fristlosen Kündigung eines noch etwa zehn Wochen laufenden Franchise-Vertrages, in dem die Franchisegeberin sich hauptsächlich zur Organisation und Unterhaltung eines Transport- und Distributionssystems für im Kühlverkehr zu befördernde Lebensmittel verpflichtet hatte, während der Franchisenehmer im wesentlichen die Verpflichtung oblag, für ein bestimmtes Gebiet die Tätigkeiten einer Verteiler- und Umladestation wahrzunehmen.

BGB § 242 Bc

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