Rechtsprechung zu § 323 BGB
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BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließt den Anspruch aus § 11 MuSchG grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts). Bewirkt eine bestehende Krankheit erst bei Fortführung der Beschäftigung die weitere Verschlechterung der Gesundheit und dadurch die Unfähigkeit zur Arbeitsleistung, kommt es darauf an, ob die Ursache hierfür ausschließlich in der Schwangerschaft liegt. In diesem Falle ist der Anspruch auf Mutterschutzlohn gegenüber dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorrangig.

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BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

Eine betriebliche Regelung zur flexiblen Verteilung der Arbeitszeit, nach der die sich in der Phase der verkürzten Arbeitszeit ergebende Zeitschuld nur durch tatsächliche Arbeitsleistung, nicht aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Phase der verlängerten Arbeitszeit ausgeglichen wird, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG (Juris: EntgFG).

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BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 213/00

Zur Auslegung eines vertraglichen Rückgaberechts des Käufers einer Sache als Wiederverkaufsrecht.

BGB §§ 133, 157, 433, 497

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BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00

Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf

Begehrt ein Arbeitnehmer, der Arbeit auf Abruf nach § 4 BeschFG (Juris: BeschFG 1985) bzw § 12 TzBfG zu leisten hat, Feiertagsvergütung nach § 2 Abs. 1 EFZG (Juris: EntgFG), hat er die tatsächlichen Umstände vorzutragen, aus denen sich eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, daß die Arbeit allein wegen des Feiertages ausgefallen ist. Der Arbeitgeber hat sich hierzu konkret zu erklären (§ 138 Abs. 2 ZPO) und tatsächliche Umstände dafür darzulegen, daß der Feiertag für den Arbeitsausfall nicht ursächlich war.

Gibt es für den Arbeitsausfall keine objektiven Gründe außer dem, daß an einem Wochenfeiertag nicht gearbeitet werden darf, ist auf Grund der Darlegung des Klägers davon auszugehen, daß die Arbeit wegen des Feiertages ausgefallen ist. In diesem Falle besteht ein Anspruch auf Feiertagsvergütung.

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BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99

Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

1. Die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG können auch dann vorliegen, wenn psychisch bedingter Streß Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet. Voraussetzung ist, daß der gefährdende Streß gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung verursacht oder verstärkt wird.

2. Die Beweislast für Umstände, die den Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG erschüttern sollen, trägt der Arbeitgeber. Die Beweislast dafür, daß trotz des erschütterten Beweiswerts der ärztlichen Bescheinigung ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG angezeigt war, trägt die Arbeitnehmerin.

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BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00

13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

Wird ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart, so entsteht für Zeiten, in denen bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht, auch kein anteiliger Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. Einer gesonderten arbeitsvertraglichen Kürzungsvereinbarung bedarf es in diesem Falle nicht.

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BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

a) Stellt der Konkursverwalter des Werklieferanten mit Mitteln der Masse ein Schiffsbauwerk fertig und übereignet das Schiff dem Besteller, so kann der Besteller mit nichtbevorrechtigten Konkursforderungen aus einem anderen Vertrag gegen den Teil der Baulohnforderung aufrechnen, die durch Teilherstellung des Schiffes bis zur Konkurseröffnung - ohne fällig zu sein - bereits entstanden war.

b) Bei Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter wird der Gesamtbaulohn zu demjenigen Teil Masseforderung, der sich aus dem Wertverhältnis ergibt, in welchem zur Zeit der Ablieferung das fertiggestellte Schiff zu dem Schiffsbauwerk nach seinem Bauzustand bei Konkurseröffnung steht.

c) Der Tatrichter hat die bestrittene Masseunzulänglichkeit in einem Prozeß gegen den Konkursverwalter entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu beurteilen.

KO §§ 17, 55 Satz 1 Nr. 1, 60; BGB § 651; ZPO § 287 Abs. 2

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BGH, 02.02.2001 - V ZR 429/99

Die guten Sitten legen es dem Gläubiger nicht auf, bei einer Vereinbarung über die Folgen des Leistungsunvermögens des Schuldners mit diesem unter Zurückstellung eigener Interessen einen Ausgleich zu suchen.

BGB § 138 Aa

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BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99

Behindertengerechte Beschäftigung

1. Ist ein Schwerbehinderter oder ein Gleichgestellter außerstande, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so gerät der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug.

2. Das Schwerbehindertenrecht verpflichtet den Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung.

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BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

Beamtenrecht

Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung; kein Ersatz von Aufwendungen des Beamten aufgrund einer fehlerhaften Entscheidung des Dienstherrn; Folgenbeseitigungsanspruch bei zweckverfehlten Vermögensdispositionen aufgrund einer fehlerhaften Behördenentscheidung; Schadenersatz, Ersatz von Aufwendungen des Beamten für die private Krankenversicherung, die durch eine fehlerhafte Entscheidung des Dienstherrn veranlasst worden sind; Verschulden als Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht des Dienstherrn


Der Anspruch des Beamten auf Schadenersatz setzt ein Verschulden des Dienstherrn voraus (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

Die Fürsorgepflicht bietet keine allgemeine Rechtsgrundlage für einen Anspruch des Beamten auf Ersatz von Vermögensnachteilen, die durch rechtswidrige Maßnahmen des Dienstherrn veranlasst worden sind.

SH LBG § 95 (= § 79 BBG)

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