Rechtsprechung zu § 325 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
40
BGH, 14.11.2000 - X ZR 211/98
Tatbestand: Die Klägerin ist Feuerversicherer der KHT … (nachfolgend: KHT), die in F. ein Sägewerk betreibt. Die Beklagte, die hierfür Produktionsanlagen geliefert und bereits wiederholt vor Ort Reparaturen durchgeführt hatte, ließ im Rahmen eines Reparaturauftrags am 22. April 1996 durch ...
von
40
BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
Zur Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.
AGBG § 9 Ba, Ca, Cc, Cf, Cg, Ci, Cj, § 11 Nr. 10 e, § 11 Nr. 10 f
von
40
BAG, 17.08.2000 - 8 AZR 578/99
Schadensersatz bei Abbruch der Berufsausbildung
1. Der Schadensersatzanspruch nach § 16 BBiG setzt nur voraus, daß das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit durch einen Umstand, den der andere Teil zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird. Die tatsächliche Beendigung, zB durch Ausscheiden unter Vertragsbruch, genügt. Eine wirksame Kündigung kann nicht verlangt werden.
2. Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit schuldhaft vorzeitig, so kann der Ausbildende Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte. Dazu gehören die Aufwendungen für die ersatzweise Beschäftigung eines ausgebildeten Arbeitnehmers nicht. Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis können wegen der ganz unterschiedlichen Pflichtenbindung nicht gleichgesetzt werden.
von
40
BGH, 16.05.2000 - X ZR 109/97
Tatbestand: Der Kläger hat den Beklagten, der Inhaber eines Fahrzeugreparaturbetriebs ist, auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines von seinem damaligen Prozeßbevollmächtigten am 9. Juli 1991 gekündigten Vertrags über umfassendes Tuning seines gebrauchten Fahrzeugs Chevrolet Corvette in Höhe ...
von
40
BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 297/98
Erfolgt eine Beweisaufnahme mit anschließender letzter mündlicher Verhandlung in erster Instanz unter Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung, so wird im Berufungsverfahren die Kausalität des Verfahrensfehlers für die angegriffene Entscheidung unwiderlegbar vermutet. Sofern sich das Urteil nicht aus anderen Gründen als richtig erweist, ist der betroffene Verfahrensabschnitt - entweder nach Zurückverweisung durch das erstinstanzliche Gericht oder durch das Berufungsgericht - zu wiederholen. Übernimmt das Berufungsgericht den nicht geheilten, fehlerhaften Verfahrensabschnitt im Berufungsverfahren, stellt dies einen erneuten Verstoß gegen § 169 GVG dar.
Zur Auslegung einer Vereinbarung zwischen zwei Sicherungsnehmern über den Austausch ihrer Sicherheiten.
von
40
von
40
BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98
Wird ein Wiederkaufsverhältnis beendet, lebt der Kaufvertrag wieder auf (Fortführung von BGHZ 29, 107, 110).
BGB § 497
von
40
BGH, 14.01.2000 - V ZR 269/98
Mit einem Pfändungsbeschluß über den "Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung" eines notariellen Kaufvertrages wird nicht der Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Zahlung des Kaufpreises aus diesem Vertrag erfaßt.
ZPO § 829
von
40
BGH, 17.12.1999 - V ZR 264/98
Tatbestand: Der Beklagten gehörte ursprünglich ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück in B. -C., an dem durch Teilungserklärung vom 8. Dezember 1980 Sondereigentum an 11 Wohnungen und Teileigentum an 4 Gewerbeeinheiten gebildet worden war. Der Kläger erwarb die Wohnung Nr. 3 und die ...
von
40
BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97
a) Einer Verurteilung zur Auflassung steht der Gesichtspunkt der Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung nur dann nicht entgegen, wenn der Schuldner im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Grundbuch noch als Eigentümer eingetragen ist.
b) Ist das Eigentum im Grundbuch auf einen Dritten umgeschrieben, muß der Gläubiger, der vom nicht mehr berechtigten Schuldner gleichwohl Auflassung verlangt, darlegen und beweisen, daß diese Wirksamkeit erlangen wird.
BGB § 275 Abs. 2
