Rechtsprechung zu § 334 BGB
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BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04

a) Eine Vereinbarung, die den Übergang des LPG-Vermögens auf einen anderen Rechtsträger entgegen den gesetzlichen Vorgaben als Einzelrechtsnachfolge im Wege einer teilweisen Vermögensübernahme regelt und daher unwirksam ist, kann nicht Grundlage für die Annahme eines Vertrages zugunsten Dritter sein, wonach ein ausscheidendes Mitglied berechtigt sein soll, Abfindungsansprüche gegen den neuen Rechtsträger zu richten.

b) In einem solchen Fall entspricht es in der Regel auch nicht der Interessenlage und kann daher nicht im Wege der Auslegung angenommen werden, daß unabhängig von der gescheiterten Vermögensübernahme ein Vertrag über die Regelung der Abfindungsansprüche zugunsten Dritter geschlossen worden ist.

BGB § 328 Abs. 1

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BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 242/00

Tarifvertragliches Sterbegeld und Ausschlußfrist

Eine tarifliche Ausschlußklausel, nach der Ansprüche aus dem Tarifvertrag oder aus dem Einzelarbeitsvertrag innerhalb bestimmter Fristen schriftlich und gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen sind, erfaßt nicht Ansprüche der Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers auf Sterbegeld.

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